Sachverhalt:
1. Grund
der Vorlage:
Vor jeder Gemeindewahl hat der hierfür einzurichtende Wahlausschuss das Wahlgebiet in soviel Wahlbezirke einzuteilen wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu wählen sind. Nach § 4 Abs. 1 KWahlG hat der Wahlausschuss diese Einteilung spätestens acht Monate vor Ablauf der Wahlperiode vorzunehmen.
Die
Frist des § 4 Abs. 1 KWahlG wurde mit Gesetz über die Zusammenlegung der
allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen gemäß Art. 1 Nr. 2 KWahlZG
geändert. Abgestellt wird nunmehr auf den Beginn der Wahlperiode. Danach haben
die Wahlausschüsse der Gemeinden bis spätestens 52 Monate und die
Wahlausschüsse der Kreise bis spätestens 53 Monate nach Beginn der Wahlperiode
die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke zu beschließen. Aber auch diese
Frist gilt nicht für die laufende Wahlperiode, weil diese durch die
Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahl mit der Europawahl um vier Monate
verkürzt ist. Dementsprechend bestimmt Art. 12 (Inkrafttreten) KWahlZG in Satz
3, dass die neuen Fristen für die laufende Kommunalwahlperiode mit der Maßgabe
gelten, dass die dort bestimmten Monatszahlen nochmals um jeweils vier Monate
verringert werden.
Dies
bedeutet, dass die Frist zur Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke durch
den Wahlausschuss von nunmehr spätestens 52 Monaten nach Beginn der Wahlperiode
für die Kommunalwahl im Jahre 2014 um vier Monate auf 48 Monate verkürzt ist.
Die Einteilung der Wahlbezirke in den Gemeinden hat damit spätestens bis zum
21. Oktober 2013 zu erfolgen.
Weiterhin geändert wurden entsprechend auch die Fristen des § 17 Abs. 4 KWahlG. Für die Kommunalwahl 2014 gilt nunmehr eine Frist von 42 Monaten nach Beginn der Wahlperiode 2009 ( = 21.04.2013) für die Aufstellung der Bewerber, Bewerber für die Wahlbezirke jedoch erst nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke.
2. Anzahl der Wahlbezirke
Der Rat der Stadt Haan hat von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anzahl der gesetzlichen Vertreter im Rat der Stadt Haan aus Anlass der Kommunalwahl
2014 um 4 Vertreter – davon die Hälfte in den Wahlbezirken – auf 34 Vertreter zu verringern. Die
erforderliche Satzung wurde in der Sitzung des Rates am 26.09.2012 beschlossen
und am 02.10.2012 veröffentlicht.
Die
Reduzierung der Anzahl der Vertreter bringt eine Einsparung bei den
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern mit sich. Diese beträgt je
Vertreter rd. 2.678,40 € jährlich, d.h. bei 4 Vertretern = rd. 10.714 €
jährlich.
Außerdem
erfordert die Reduzierung von bisher 19 auf nunmehr 17 Wahlbezirke eine umfangreiche neue Aufteilung
des Gemeindegebietes.
Hierzu
wurde eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Politik gebildet, welche sich in insgesamt 4 Sitzungen auf den in der
Anlage beigefügten Vorschlag einvernehmlich geeinigt hat. Den beigefügten
Sitzungsprotokollen können die wesentlichen Gründe für die vorgelegte
Wahlbezirkseinteilung entnommen werden (Anlagen 2 bis 5).
Die
Verwaltung beabsichtigt, die neue Wahlbezirkseinteilung bereits zur
Bundestagswahl am 22.09.2013 einzuführen. Wg. der zahlreichen Änderungen und
der damit verbundenen neuen Zuordnung zu den Wahllokalen sind umfangreiche
Informationen der Haaner Bürger(innen) geplant.
3. Größe der Wahlbezirke
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat derzeit die amtlichen Bevölkerungszahlen zum 31.12.2011 veröffentlicht. Diese Zahl wurde mit 29.240 Einwohnern festgestellt.
Gem. § 4 Abs. 2 Satz 3 darf die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl pro Wahlbezirk, die sich durch die Teilung der 17 Wahlbezirke durch die Einwohnerzahl von 29.240 ergibt, nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen.
Die nach § 4 Abs. 2 Satz 2 KWahlG relevanten Einwohnerzahlen für die Wahlbezirke errechnen sich demnach wie folgt:
29.240 Einwohner : 17 Wahlbezirke = rd. 1.720 (durchschnittliche
Einwohnerzahl)
1.720 Einwohner + 25 % = rd. 2.150 (Höchstzahl
der Einwohner)
1.720 Einwohner - 25 % = rd. 1.290 (Mindestzahl
der Einwohner)
Die für das Stadtgebiet Haan zu bildenden 17 Wahlbezirke müssen demnach zwischen 1.290 und 2.150 Einwohnern umfassen.
Die Anlage 6 stellt die Verteilung der aktuellen Einwohnerzahl auf die neuen 17 Wahlbezirke dar. Zu beachten ist, dass die Einwohnerzahl nach dem Melderegister regelmäßig von der amtlichen Bevölkerungszahl abweicht. Die Anlagen 7 und 8 enthalten zum Vergleich eine Übersicht über die Verteilung der Wahlberechtigten zur Bundestagswahl bzw. zur Kommunalwahl (Stand 22.05.2013).
Beschlussvorschlag:
Für die Gemeindewahl 2014 wird die in der Anlage 1 beigefügte Wahlbezirkseinteilung in Ergänzung mit dem ebenfalls beigefügten Plan beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Einsparung rd. 10.714 € / Jahr (sh. Sachverhalt)