Betreff
Gebührenkalkulation im Zweijahresrhytmus
Vorlage
20/042/2016/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 Mit Vorlage 20/042/2016 wurden die Auswirkungen einer Umstellung der Gebührenkalkulation der Grundabgaben auf einen zweijährigen Rhythmus und der damit verbundenen Einsparung bei Versendung der Bescheide dargestellt.

In diesem Zusammenhang wurde hinsichtlich der Abwassergebühren lediglich auf den Teil der Niederschlagswassergebühr abgestellt, da die Schmutzwassergebührenbescheide von den Stadtwerken im Auftrag der Stadt versandt werden. Es erfolgt jedoch eine einheitliche Kalkulation der Abwasserentsorgung, so dass hier der Beschlussvorschlag um die Schmutzwassergebühr ergänzt werden muss.

 

Darüber hinaus erfordert die Umstellung auf einen zweijährigen Rhythmus einen längeren Vorlauf, so dass die Umstellung erst ab 2018 umgesetzt werden kann.

Beschlussvorschlag:

Die Grundabgabenbescheide werden ab dem Jahr 2018 nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre verschickt.

Die Gebührenkalkulation und -abrechnung für die Abfall-, Niederschlags- und Schmutzwasser-, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr erfolgen ab dem Jahr 2018 im zweijährigen Rhythmus (in jedem geraden Jahr).