Sachverhalt:
Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten zum Haushalt 2016 wurden weitere
Ermächtigungsübertragungen von 2016 nach 2017 vorgenommen, die hiermit dem Rat
gem. § 22 Abs. 4 GemHVO zur Kenntnis gegeben werden.
Nach dem 15.2.2017 (Stand der
bisherigen Vorlage) wurde ein Betrag in Höhe von 667,20 € an bereits
übertragenen investiven Mitteln wieder ausgebucht. Darüber hinaus wurden
weitere investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 734.983,42 €
für folgende Maßnahmen übertragen:
Telefonanlage Rathaus 150.000,00 €
Erweiterung GGS Gruiten 100.000,00 €
Neubau Gymnasium 359.110,31 €
Straßenausbau Dieker Str. 29.656,86 €
Spielflächenleitplan 96.216,25 €
Hieraus ergibt sich für den
Haushalt 2017 damit folgende Befrachtung aus Ermächtigungsübertragungen aus dem
Vorjahr:
Ergebnisplan: |
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Erhöhung der Aufwendungen |
851.546,28 |
Finanzplan: |
|
Erhöhung der Auszahlungen aus
lfd. Verwaltungstätigkeit: |
2.705.398,93 |
Erhöhung der Auszahlungen aus
Investitionen |
4.630.246,00 |
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen
Finanz. Auswirkung:
Siehe Vorlage