Sachverhalt:
Die Amtsleitung des Gebäudemanagement wird die Stadt Haan zum 30.9.2017 auf eigenen Wunsch verlassen.
Das Gebäudemanagement hat im Jahr 2017 und den Folgejahren einen Auftragsbestand an Neubauprojekten von ca. 40 Mio. €. Hierbei handelt es sich um bereits in Vorjahren vom Rat beschlossene, haushaltsmäßig genehmigte und höchst anspruchsvolle Baumaßnahmen wie den Neubau des Gymnasiums u.a.. Des Weiteren sind in den nächsten 4 Jahren die Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ jährlich fristgerecht abzuarbeiten. Die pflichtigen Aufgaben aus der Betreiberverantwortung der Stadt werden zudem stetig umfangreicher und aufwändiger zu erfüllen. Mit Einführung der Gesamtschule und aus der laufenden politischen Diskussion um weitere Kita-Plätze werden weitere große Bauprojekte für das Amt 65 erwartet.
Eine Übernahme der Amtsleitungsaufgaben auch nur für einen kurzen
Zeitraum durch die vorhandenen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ist aufgrund der
bereits jetzt immens großen Arbeitsbelastung jedes Einzelnen nicht möglich.
Dies wäre insbesondere auch im Interesse zeitlich und kostenmäßig verlässlicher
Bauabläufe und im Hinblick auf die nachhaltige Qualität der Bauausführung nicht
verantwortbar und mit großen Risiken verbunden.
Angesichts des großen Auftragsbestands hatte der Rat mit Haushaltsbeschluss
2016 bereits die Schaffung von 2 zusätzlichen Stellen über den damaligen
Personalbestand des Amtes hinaus beschlossen. Die Architektenstelle konnte zwar
intern, jedoch ohne Erhöhung der Kapazitäten, und die Stelle des
HaustechnikIngenieurs konnte bisher aufgrund des Fachkräftemangels nicht
besetzt werden. Hierdurch wird die Dringlichkeit der Wiederbesetzung noch
weiter verschärft.
Zur Sicherstellung der Erledigung der immensen Aufgaben des
Gebäudemanagements ist es unabdingbar notwendig, die Stelle der Amtsleitung mit
technischer Leitung umgehend, schnellstmöglich wieder zu besetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Wiederbesetzung der Stelle 65/10 (Stellenanteil 1,0; EG 14) als Ausnahme zum Widerbesetzungsstopp zu.
Finanz. Auswirkung:
74.100 Euro (Die Personalkosten sind im Haushalt 2017ff berücksichtigt.)