Betreff
Offene Ganztagsschule an der Don-Bosco-Schule
a) Kooperationsvereinbarung
b) Nachtrag Stellenplan 2018/Einrichtung einer neuen Teilzeitstelle für die OGS Don-Bosco
Vorlage
40/013/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 27.02.2018 wurde die städt. Trägerschaft für die                     Offene Ganztagsschule an der kath. Don-Bosco-Schule beschlossen. Gleichzeitig                        wurde zugesagt, für den letzten Sitzungszyklus vor den Sommerferien                                  eine Kooperationsvereinbarung sowie eine Darstellung der Stellen- und Personalkostenstruktur vorzulegen.

 

Ein Entwurf der zwischen Verwaltung und Schulleitung abgestimmten Kooperationsvereinbarung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Eine Übersicht der Stellen- und Personalkostenstruktur ist dieser Vorlage als Anlage 2 ebenfalls beigefügt. Dabei ist zu beachten, dass es sich um drei unterschiedliche Bereiche handelt und zwar

 

-       OGS-Personal und Backoffice (rhythmisierter und additiver Ganztag, Verwaltung), bisher finanziert durch das Betriebskostenbudget, bestehend aus Landeszuschüssen und städt. Eigenanteil.

 

-       Personal in der „Schule von acht bis eins“, bisher finanziert durch den Landeszuschuss „Betreuungspauschale“ zzgl.  Elternbeiträge festgelegt durch den OGS-Träger ohne satzungsrechtliche Grundlage.

 

-       Hauswirtschaftskräfte für die Essensversorgung, bisher finanziert durch die Verpflegungsbeiträge der Eltern ohne satzungsrechtliche Grundlage.

 

 

 

  1. OGS-Personal für den rhythmisierten und additiven Ganztag

 

Bei der Kooperationsvereinbarung wurde der in den politischen Beratungen für den Standort der OGS Unterhaan festgelegte Standard zugrunde gelegt was bedeutet, dass pro 25 Kinder mindestens 1 Erzieherstelle und 1 Stelle/Ergänzungskraft mit jeweils 28 Std. einzusetzen sind. Bei derzeit 130 OGS-Kindern bedeutet das 145,6 Stunden für Erzieher/innen und 145,6 Stunden für Ergänzungskräfte. Aktuell besetzt sind 179 Erzieherinnenstunden und 83 Stunden für Ergänzungskräfte. Dies ergibt ein Defizit von 29 Stunden. Die Verwaltung schlägt deshalb zur Sicherstellung eines einheitlichen Standards vor, ab 01.08.2018 eine neue Teilzeitstelle für die OGS-Betreuung (Ergänzungskraft) einzurichten.   

 

  1. Personal in der „Schule von acht bis eins“

 

Diese Personalkosten sind bisher ohne städt. Eigenanteil vom Träger aufgewendet worden. Eine Refinanzierung erfolgte durch den Landeszuschuss „Betreuungspauschale“ in Höhe von 7.500 €/Schuljahr sowie vom OGS-Träger in eigener Verantwortung festgelegte Elternbeiträge in Höhe von zuletzt                               59 €/Kind/Monat. Die Zahl der zu betreuenden Kinder wird zum kommenden Schuljahr steigen. Die Verwaltung geht davon aus, dass unter Einbeziehung der zusätzlichen Stellenressource im Umfang von 29 Std. (EG S4) der zusätzliche Arbeitsaufwand mit geleistet werden kann.

 

Die Stadt tritt im Rahmen des Betriebsübergangs in die mit den Eltern bestehenden, bzw. noch vom SKFM Haan e.V. abzuschließenden Verträge ein. Zum Schuljahr 2019/2020 ist eine Aufnahme und Festlegung dieser Beiträge einheitlich auch für die anderen OGS-Standorte in der städt. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen aufzunehmen. Derzeitig bestehen unterschiedliche Regelungen bei den OGS-Trägern.

 

  1. Hauswirtschaftskräfte

Diese Personalkosten wurden ebenfalls ohne städtischen Eigenanteil, sondern ausschließlich durch die Verpflegungsbeiträge der Eltern erwirtschaftet, die aktuell               bei 67 €/Kind/Monat liegen. Auch hier tritt die Stadt in bestehende, bzw. noch abzuschließende Verträge ein und wird diesen Beitrag ab dem 01.08.2019 neu festlegen und ebenfalls in die Städt. Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen aufnehmen.

 

Sowohl für den Bereich „Schule von 8-1“ als auch für die Hauswirtschaftskräfte hat der SKFM nach vorliegenden Erkenntnissen bisher einen Überschuss erwirtschaftet, so dass auch weiterhin mit einer vollständigen Refinanzierung der entstehenden Kosten gerechnet werden kann.

 

 

Sach- und Overheadkosten

Die Verwaltung geht davon aus, dass im Zeitraum vom 01.08. – 31.12.2018 keine zusätzlichen Kosten im Bereich der Sachkosten anfallen. Für das Haushaltsjahr 2019 wird ein entsprechender Ansatz im einzubringenden Haushalt gebildet.

 

Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass alle mit der Übernahme verbundenen Querschnittsaufgaben mit dem vorhandenen städt. Personal zu leisten ist, so dass auch in diesem Bereich keine zusätzlichen Kosten einzukalkulieren sind.

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der städtischen Trägerschaft an der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Katholischen Grundschule Don-Bosco eine Kooperationsvereinbarung entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage abzuschließen.

 

2)    Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung einer Teilzeitstelle 29 Std. EG S4 ab 01.08.2018 in Amt 40 – OGS Don-Bosco zu.

 

Finanz. Auswirkung:

 

14.600 € zusätzliche Personalkosten im Jahr 2018

35.700 € zusätzliche Personalkosten ab 2019