Beschluss:
„Die Führung der Linie 641 in Haan wird beibehalten.“
Protokoll:
TA
Böhm erläutert die Vorlage.
Die Verwaltung habe den Kreis Mettmann (zuständi-ger Aufgabenträger für den
ÖPNV in Haan) um ergänzende Stellungnahme unter Einbeziehung des bedienenden
Verkehrsunternehmens (Busverkehr Rheinland GmbH) gebeten. Der Kreis Mettmann
habe die Umgestaltung der Linienführung 641 in Haan und die Einrichtung einer zusätzlichen
Haltestelle im Bereich der nördlichen Bahnstraße geprüft. Sie bittet Herrn Beckmann
das Ergebnis zusammenzufassen.
Herr Beckmann äußert sich zunächst zur Einrichtung einer
Haltestelle im Bereich der nördlichen Bahnstraße. Der 3. NVP des Kreises
Mettmann stelle für die Bahn-straße in Gruiten kein Erschließungsdefizit fest.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle im nördlichen Bereich in
Fahrtrichtung Haan stehe den Festlegungen des NVP jedoch auch nicht entgegen.
Nach Angaben der Busverkehr Rheinland GmbH könnte diese Haltestelle auch betriebstechnisch
realisiert werden. Sofern seitens der Stadt Haan die Neuerrichtung einer
Haltestelle beabsichtigt sei, werde darauf hingewiesen, dass die im NVP
aufgeführten Ausstattungsstandards, insbesondere jene zur Erlangung der
Barrierefreiheit, zu berücksichtigen seien.
Herr Beckmann geht anschließend auf die Umgestaltung der
Linienführung 641 ein. Hierzu sei zunächst festzustellen, dass die Linie 641
die Bahnstraße lediglich einmal stündlich und nur in südlicher Richtung
befahren würde. Daher seien signifikante Entlastungseffekte durch eine
Herausnahme der Linienführung aus diesem Bereich nicht erkennbar. Gegen die Umsetzung
der Prüfvariante 1 bestünden Bedenken, da die Andienung der für den
Schülerverkehr bedeutsamen Haltestelle „Gartenstraße“ durch die Linie 641
künftig nur in einer Richtung erfolgen würde. Die Busverkehr Rheinland GmbH
teile diese Einschätzung.
Eine Umsetzung der Prüfvarianten 2 - 4 brächten auf der Linie 641
jeweils signifikante Mehrleistungen mit sich, die allerdings keine Verbesserung
des Angebots bzw. Fahrgaststeigerungen erkennen lassen. Für die Busverkehr
Rheinland GmbH würden die verlängerten Linienwege und Wartezeiten an der
Lichtsignalanlage (Hochstraße / Brückenstraße) zu Problemen im Betriebsablauf
und bei der Anschlussbildung führen.
Im Ergebnis könne die Umsetzung der Prüfvarianten 1 - 4 nicht
befürwortet werden, diese Einschätzung stimme mit der verwaltungsseitigen
Empfehlung überein.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig