Beschluss:

 

„1.     Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.       Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 07.11.2008 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortszentrums der Stadt Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Flächen zwischen der Bismarckstraße, der Königstraße und der Moltkestraße bis zur östlichen Grenze der Flurstücke 82 und 91, Flur 22, Gemarkung Haan. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Drennhaus erklärt, die SPD-Fraktion strebe eine sinnvolle Verdichtung dieses Gebietes an. Leider sei die Mehrheit des PlUVA der Meinung, der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahre 1999 müsse nicht überdacht werden. Daher werde die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen.

 

AM Dr. Pech verteidigt für die CDU-Fraktion den in 1999 gefassten Aufstellungsbeschluss. Dieser sei sinnvoll und richtig. Zwar stimme man einer begrenzten Verdichtung zu, diese dürfe aber keine übermäßigen Ausmaße annehmen.

 

Auch Stv. Ruppert ist der Ansicht, eine Verdichtung dieses Blocks sei wünschenswert, der ursprüngliche Charakter des Viertels aber müsse erhalten bleiben.

 

Stv. Rehm bekräftigt für die GAL-Fraktion, man wünsche sich in diesem Gebiet eine wesentlich höhere Verdichtung, daher werde der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt.

 

AM Herder räumt ein, die UWG-Fraktion habe ihre Meinung dahingehend geändert, dass das nachhaltige Interesse an mehr Wohnraum bislang unterschätzt worden sei. Um hier eine Fehlentwicklung zu verhindern, könne man dem Beschlussvorschlag nun auch nicht mehr zustimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

abgelehnt bei 8 Ja- und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung