Beschlussvorschlag:

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf verabschiedet.

 

Den unter 2.8 aufgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird zugestimmt.

 

Der Rat stimmt der Flexibilisierung der Wiederbesetzung von Stellen im Bereich der Feuer- und Rettungswache Haan sowie der Kita Bollenberg nach Ziffer 2.8.6 dieser Vorlage zu.

 

Die Einrichtung von neuen Planstellen ist aufgrund des Ratsbeschlusses vom 12.05.2015 (TOP 9.2.2) weiterhin nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Rates zulässig.

 

Überstunden sind nur gegen Freizeitausgleich zu genehmigen. Ausnahmen können mit Zustimmung des Rates zugelassen werden (Beschluss des Rates vom 12.05.2015).


Protokoll:

 

AM Dr. Meier verweist auf die im Stellenplan aufgeführte Zahl der Auszubildenden bei der Stadt Haan. Er möchte wissen, ob in diesem Bereich nicht noch mehr Auszubildende aufgenommen werden könnten und wenn ja, wie die Verwaltung dies bewerkstelligen könne.

 

StOVR Titzer führt aus, dass geplant sei im Jahr 2018 vier Auszubildende einzustellen. Dies sei bereits einer über dem Soll. Es sei schwierig für die Verwaltung hier die Abwägung zu treffen, wie viele Personen man über dem Soll ausbilden möchte, gerade auch vor dem Hintergrund die Auszubildenden, nach Bestehen der Abschlussprüfungen, auch als Beschäftigte der Stadt Haan zu übernehmen. Er unterstreicht jedoch auch, dass die Stadt Haan weiterhin mit gutem Beispiel voran gehen und dementsprechend auch weiterhin ausbilden solle, egal wie sich der zukünftige Bedarf an Personal gestalte.

 

Stv. Ruppert erläutert, dass es in anderen Städten auch Modelle des dualen Studiums z.B. bei Ingenieuren gäbe um so auch dem Fachkräftemangel zu begegnen.

 

StOVR Titzer bejaht dies und nennt den Kreis Neuss als Beispiel dafür, dass Bauingenieuren eine Ausbildung zu Beamten des ehemaligen gehobenen Dienstes angeboten würde, damit diese relativ schnell im Verwaltungsrecht und dem öffentlichen Baurecht Wissen vermittelt bekämen. Auch die klassische Ausbildung des ehemaligen gehobenen Dienstes sei ein duales Studium mit einem Abschluss als Bachelor. Bei einem solchen Modell werden die Auszubildenden / Studenten verbeamtet. Hier sei derzeit jedoch kein Bedarf bei der Stadt Haan. Vielmehr werde den Beschäftigten verstärkt der zweite Angestelltenlehrgang angeboten um so auch das bereits vorhandene Personal weiterentwickeln zu können.

 

Techn. Bgo. Alparslan führt ergänzend aus, dass die Erfahrung gezeigt habe, dass sich angehende Ingenieure vor bzw. in der Ausbildung nicht über die Unterschiede zwischen dem Beamtenverhältnis und dem Angestelltenverhältnis bewusst seien. Er erwarte daher bei einem solchen Ausbildungsmodell keinen wirklichen Effekt.

 

Stv. Wetterau bittet darum, dem Rat eine Organisationsgliederung der Stadt als Organisationsplan zum Stellenplan vorzulegen.

 

StOVR Titzer erklärt, dass es bereits einen Verwaltungsgliederungsplan gäbe. Für die Aufstellung eines Geschäftsgliederungs- oder Aufgabengliederungsplanes fehle es jedoch an Personal, da dies sehr umfangreich und auch entsprechend nur mit hohem Aufwand zu erstellen sei. Dieser Plan sei permanent weiterzuführen und zu entwickeln.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen