Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB, die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und die in den Beteiligungen zur Entwurfsänderung gemäß § 4a (3) S. 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 188 „Südliche Robert-Koch-Str. II“ incl. seines Vorhaben- und Erschließungsplans jeweils mit Stand vom 20.10.2017 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 20.10.2017 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich am Haaner Krankenhaus, an der südlichen Robert-Koch-Straße gegenüber dem Einmündungsbereich in die Flemingstraße. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 18, das Flurstück 2088. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

3.    Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Südliche Robert-Koch-Str. II“ gemäß dem Entwurf vom 30.08.2017 (38. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung angepasst.


Protokoll:

 

Stv. Lukat bittet darum die Gesellschafter des Vorhabenträgers, welche bereits im nichtöffentlichen Teil genannt wurden, noch einmal öffentlich zu nennen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf ihre Stellungnahme unter TOP 31.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

15 Ja  /  2 Nein  /  0 Enthaltungen  /  1 nicht teilgenommen