Sitzung: 12.12.2017 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/197/2017
Beschluss:
1. Über
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie
über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB, die in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und die in den Beteiligungen zur
Entwurfsänderung gemäß § 4a (3) S. 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 188 „Südliche Robert-Koch-Str. II“ incl. seines
Vorhaben- und Erschließungsplans jeweils mit Stand vom 20.10.2017 wird gemäß §
10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom
20.10.2017 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich am Haaner
Krankenhaus, an der südlichen Robert-Koch-Straße gegenüber dem
Einmündungsbereich in die Flemingstraße. Der Geltungsbereich umfasst in der
Gemarkung Haan, Flur 18, das Flurstück 2088. Die genaue Festlegung des
räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
3. Der
Flächennutzungsplan wird im Bereich „Südliche Robert-Koch-Str. II“ gemäß dem
Entwurf vom 30.08.2017 (38. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung
angepasst.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
33 Ja / 4 Nein / 0 Enthaltungen / 1 nicht teilgenommen