Beschluss:

 

„1.     Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.       Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 07.11.2008 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortszentrums der Stadt Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Flächen zwischen der Bismarckstraße, der Königstraße und der Moltkestraße bis zur östlichen Grenze der Flurstücke 82 und 91, Flur 22, Gemarkung Haan. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.“

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Buckesfeld weist auf den Bürgerantrag (TOP 4) hin, der von der Verwaltung als verspätete Anregung gewertet worden war.

Der HFA folgt einvernehmlich der Verwaltung, dass diese Anregung keine Änderung des Beschlussvorschlages bedinge.


Abstimmungsergebnis:

 

abgelehnt bei 9 Ja- und 9 Nein-Stimmen