Beschluss:

 

Die SPD-Fraktion hat Beratungsbedarf angemeldet. Eine Beschlussempfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgt daher nicht.


Protokoll:

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf die Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) am 21.06.2018. Dort wurde Beratungsbedarf angemeldet, weshalb keine Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss ergangen sei. Daraus resultierend weist sie auf die eine ausgeteilte Tischvorlage hin, welche einen ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltung aufzeige.

neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung :

1.    Das Handlungskonzept Radverkehr und Fußgängerverkehr mit Stand vom Mai 2018 wird unter der Maßgabe beschlossen, dass der Ratsbeschluss vom 13.12.2016 (66/036/2016/01) berücksichtigt und der auf S. 78 des Handlungskonzepts unter „Maßnahmen B228“ aufgeführte Punkt 1 gestrichen wird.

Das hierin enthaltene Maßnahmenkonzept wird entsprechend der Prioritätensetzung der Stadtverwaltung umgesetzt.

2.    Die Verwaltung wird jährlich über den Stand der Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes berichten.

 

Sie merkt hierzu noch an, dass der Zusatz den Ratsbeschluss vom 13.12.2016 zu berücksichtigen, ergänzend aufgenommen wurde, um hier die eindeutige Rechtsklarheit herzustellen.

 

Stv. Stracke führt für die SPD-Fraktion aus, dass der neue Beschlussvorschlag zunächst in der Fraktion beraten werden müsse. Er meldet daher Beratungsbedarf an.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich