Sitzung: 26.05.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 61/326/2020
Beschluss:
Das Plangebiet befindet sich in
Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, der Wohnbebauung
nördlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Die genaue Festlegung des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.
2. Dem Entwurf zur 4. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 23.04.2020 mit
seiner Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in den
Fassungen vom 23.04.2020, wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in
Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung
nördlich der Straße „Am Marktweg“, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Ausgenommen ist das Gelände der
IKK. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der
Planzeichnung.
3. Die o. g. Bauleitplanentwürfe
mit ihren jeweiligen Begründungen, den separat erarbeiteten Umweltberichten und
den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen