Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 23.04.2020 mit seiner Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 23.04.2020, wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, der Wohnbebauung nördlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

2.    Dem Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 23.04.2020 mit seiner Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 23.04.2020, wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung nördlich der Straße „Am Marktweg“, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Ausgenommen ist das Gelände der IKK. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.

3.    Die o. g. Bauleitplanentwürfe mit ihren jeweiligen Begründungen, den separat erarbeiteten Umweltberichten und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen