Beschluss:

 

1.    Dem vorliegenden Antrag der Nöcker Grundbesitz GmbH entsprechend wird gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen, mit dem an der Flurstraße auf dem Flurstück 1164, Flur 42 Gemarkung Haan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Wohngebäuden im Geschosswohnungsbau geschaffen werden sollen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-West, westlich und südlich der Bebauung Flurstraße 23. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

2.    Den Planungszielen sowie den Vorentwürfen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

3.    Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in einer der derzeitigen Covid-19-Lage angemessenen Form durchgeführt.

 

 

 


Protokoll:

 

Der AM Sascha Bornträger nimmt zu diesem TOP an der Beratung und Beschlussfassung für Stv. Meike Lukat teil.

 

Der AM Sascha Bornträger regt für das Planverfahren an, eine Regenwasserversickerung sowie eine Dachbegrünung vorzusehen. Er fragt nach den vorzusehenden Besucherparkplätzen.

 

Stv. Walter Drennhaus fordert einen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau von mindestens 30% und mahnt einen ausreichenden Stellplatznachweis an.

 

Stv. Udo Greeff fordert eine Begrenzung auf maximal 20 Wohneinheiten.

 

Stv. Andreas Rehm spricht sich von Seiten der GAL-Fraktion gegen die Planung aus.

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

11 Ja / 4 Nein / 0 Enthaltung