Protokoll:

 

Stv. Höhne erläutert den Antrag und bittet um Beantwortung der Fragen.

 

Frau Bürgermeisterin Dr. Warnecke zeigt auf, dass die Fragen bereits in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie im Rat beantwortet wurden. Die Antworten der Verwaltung liegen als Tischvorlage aus und können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Stv. Stracke bemängelt, dass der Antrag der WLH keinen Beschlussvorschlag enthält, so dass der Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß diskutiert werden kann.

 

Stv. Ruppert schließt sich dem an und zeigt auf, dass es sich vielmehr um eine An-frage handelt. Seite 4 von 5

 

Zur Frage der Gebührenkalkulation führt RPA-Leiterin Frau Frindt-Poldauf aus, dass es Aufgabe des Prüfungsamtes sei die Gebührenbedarfsberechnung zu prüfen. Die Prüfung von insgesamt 6 Gebührenhaushalten wurde im November letzten Jahres begonnen und im März 2021 abgeschlossen. Die Prüfung beinhaltete unter anderem die Prüfung der Gebührenbedarfsberechnung 2021/2022 im Bereich des Winter-dienstes.

 

Der Entwurf des Prüfberichts wurde zur Stellungnahme an die Verwaltung geschickt. Nach Ablauf der Frist und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung erfolgt eine abschließende Bewertung durch das Prüfungsamt und die anschließende Einbringung des Prüfberichts zur Kenntnisnahme in die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Stv. Günther fragt, ob vergebliche Planungskosten in die Gebührenkalkulation ein-gerechnet werden können.

 

RPA Leiterin Frau Frindt-Poldauf antwortet, dass vergebliche Planungskosten im Einzelfall zu betrachten sind. Nicht realisierte Planungskosten können nur im Ausnahmefall unter strengen Voraussetzungen angesetzt werden.

Planungskosten des ausgeführten Bauwerks können grundsätzlich mit dem Bauwerk aktiviert werden und führen gem. Kommunalen Abgabengesetz zu ansatzfähigen Aufwendungen.