Sitzung: 07.10.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: 61/036/2021
Beschluss:
1. „Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen
Auslegung nach § 3 (2) BauGB in Verbindung mit der Beteiligung nach § 4 (2)
BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in
dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ mit Stand vom
14.09.2021 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in
der Fassung vom 14.09.2021 wird zugestimmt. Das Plangebiet befindet sich in
Haan-West und erstreckt sich westlich und südlich der Bebauung Flurstraße 23.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Protokoll:
Stv. Meike Lukat ist befangen und nimmt an der Abstimmung daher nicht teil.
AM Ernst Adam fragt nach, an welchen Kanal der Notüberlauf aus den Rigolen erfolgen solle.
TA Martin Stolz führt aus, dass der Notüberlauf an den bestehenden Mischwasserkanal, der am Rande des westlichen Plangebietes zum Kauerbusch verläuft, angeschlossen werden soll.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
11 Ja / 3 Nein / 2 Enthaltungen / 1 nicht teilgenommen