Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschluss:

 

1.    „Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB in Verbindung mit der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ mit Stand vom 14.09.2021 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 14.09.2021 wird zugestimmt. Das Plangebiet befindet sich in Haan-West und erstreckt sich westlich und südlich der Bebauung Flurstraße 23. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.


Protokoll:

 

Stv. Meike Lukat ist befangen und nimmt an der Abstimmung daher nicht teil.

 

AM Ernst Adam fragt nach, an welchen Kanal der Notüberlauf aus den Rigolen erfolgen solle.

 

TA Martin Stolz führt aus, dass der Notüberlauf an den bestehenden Mischwasserkanal, der am Rande des westlichen Plangebietes zum Kauerbusch verläuft, angeschlossen werden soll.

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

11 Ja  /  3 Nein  /  2 Enthaltungen  /  1 nicht teilgenommen