Sitzung: 02.11.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 61/036/2021
Beschluss:
1. „Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen
Auslegung nach § 3 (2) BauGB in Verbindung mit der Beteiligung nach § 4 (2)
BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in
dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ mit Stand vom
14.09.2021 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in
der Fassung vom 14.09.2021 wird zugestimmt. Das Plangebiet befindet sich in
Haan-West und erstreckt sich westlich und südlich der Bebauung Flurstraße 23.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Protokoll:
Stv. Kamm führt nochmals aus, dass die Pläne vor dem Starkregenereignis im Juli aufgestellt worden seien. Da sich an den Plänen jedoch bisher nichts geändert habe, befürchte sie, dass ein erneutes Starkregenereignis wieder dazu führen könne, dass das Umfeld überschwemmt werde. Die Entwässerung müsse neu berechnet werden. Da dies jedoch nicht getan worden sei, könne die WLH-Fraktion der Vorlage weiterhin nicht zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
21 Ja / 10 Nein / 0 Enthaltungen / 1 befangen
Die Stv. Lukat hat aufgrund ihrer Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.