Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

1.    „Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB in Verbindung mit der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ mit Stand vom 14.09.2021 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 14.09.2021 wird zugestimmt. Das Plangebiet befindet sich in Haan-West und erstreckt sich westlich und südlich der Bebauung Flurstraße 23. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.


Protokoll:

 

Stv. Kamm führt nochmals aus, dass die Pläne vor dem Starkregenereignis im Juli aufgestellt worden seien. Da sich an den Plänen jedoch bisher nichts geändert habe, befürchte sie, dass ein erneutes Starkregenereignis wieder dazu führen könne, dass das Umfeld überschwemmt werde. Die Entwässerung müsse neu berechnet werden. Da dies jedoch nicht getan worden sei, könne die WLH-Fraktion der Vorlage weiterhin nicht zustimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

21 Ja  /  10 Nein  /  0 Enthaltungen  /  1 befangen

 

Die Stv. Lukat hat aufgrund ihrer Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.