Beschluss:

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf sowie den im Rat beschlossenen Stellen verabschiedet.

 

Den unter 2.8 aufgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird zugestimmt.

 

Die Einrichtung von neuen Planstellen ist aufgrund des Ratsbeschlusses vom 12.05.2015 (TOP 9.2.2) weiterhin nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Rates zulässig.

 

Überstunden sind nur gegen Freizeitausgleich zu genehmigen. Ausnahmen können mit Zustimmung des Rates zugelassen werden (Beschluss des Rates vom 12.05.2015, TOP 9.2.2). Die Auszahlung der anfallenden Überstunden im Brandschutz sowie im Krankentransport und Rettungsdienst sind weiterhin bis zum 31.12.2022 möglich.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

25 Ja  /  2 Nein  /  6 Enthaltungen