Beschluss:

 

1.  Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 7, 2. Änderung „Neubau Gymnasium“ in der Fassung vom 07.08.2015 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 27.05.2021 und dem separat erstellten Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Nordwest. Es umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7, erweitert um die Parzellen Gemarkung Haan, Flur 28, Flurstücke 543 und 648 einschließlich der hiervon eingeschlossenen Wegeparzellen.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 


Protokoll:

 

Stv. Walter Drennhaus fragt nach, ob durch die angedachte Fassadenbegrünung Rechte des Architekten beschnitten werden, die ggf. zu Ersatzansprüchen führen.

 

Technische Beigeordnete, Frau Schacht führt aus, dass die Stadt ein Nutzungsrecht an dem Gebäude habe, der Sachverhalt aber im Rahmen der jetzt anstehenden Planungen überprüft werde.

 

Stv. Andreas Rehm bittet die Verwaltung, die erweiterte schalltechnische Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

 

Nachträglicher Hinweis der Verwaltung:

Das im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ergänzte Schalltechnische Gutachten wird als nicht-öffentliche Anlage dem Protokoll beigefügt. Das ergänzte Gutachten wurde im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens nochmals angepasst und um eine Stellungnahme ergänzt, sodass insgesamt drei Dokumente vorliegen (Anlagen nö 1-3).

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen