Sitzung: 08.03.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 61/032/2021
Beschluss:
1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2)
BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 7, 2.
Änderung „Neubau Gymnasium“ in der Fassung vom 07.08.2015 wird gemäß §
10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 27.05.2021
und dem separat erstellten Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021wird
zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in
Haan-Nordwest. Es umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7,
erweitert um die Parzellen Gemarkung Haan, Flur 28, Flurstücke 543 und 648
einschließlich der hiervon eingeschlossenen Wegeparzellen.
Die genaue
Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Protokoll:
Stv. Walter Drennhaus fragt nach, ob durch die angedachte Fassadenbegrünung Rechte des Architekten beschnitten werden, die ggf. zu Ersatzansprüchen führen.
Technische Beigeordnete, Frau Schacht führt aus, dass die Stadt ein Nutzungsrecht an dem Gebäude habe, der Sachverhalt aber im Rahmen der jetzt anstehenden Planungen überprüft werde.
Stv. Andreas Rehm bittet die Verwaltung, die erweiterte schalltechnische Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
Nachträglicher Hinweis der Verwaltung:
Das im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ergänzte Schalltechnische
Gutachten wird als nicht-öffentliche Anlage dem Protokoll beigefügt. Das
ergänzte Gutachten wurde im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens nochmals
angepasst und um eine Stellungnahme ergänzt, sodass insgesamt drei Dokumente
vorliegen (Anlagen nö 1-3).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen