Beschlussvorschlag:
1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2)
BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 7, 2. Änderung „Neubau
Gymnasium“ in der Fassung vom 07.08.2015 wird gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 27.05.2021 und dem
separat erstellten Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan-Nordwest. Es umfasst den Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 7, erweitert um die Parzellen Gemarkung Haan, Flur 28,
Flurstücke 543 und 648 einschließlich der hiervon eingeschlossenen
Wegeparzellen.
Die
genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die
Planzeichnung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen