Beschluss:

 

1.  Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 7, 2. Änderung „Neubau Gymnasium“ in der Fassung vom 07.08.2015 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 27.05.2021 und dem separat erstellten Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2021wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Nordwest. Es umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7, erweitert um die Parzellen Gemarkung Haan, Flur 28, Flurstücke 543 und 648 einschließlich der hiervon eingeschlossenen Wegeparzellen.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen