Beschluss:

 

Alternative B:

Dem Anliegen des Antragsstellers auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54a,
2. Änderung wird nicht stattgegeben.

 

 


Protokoll:

 

StBR Martin Stolz stellt zu Beginn nochmals die durch das beantragte Bauvorhaben voraussichtlich erreichte GRZ 1 und GRZ 2 dar, welche bereits im Protokoll zum SPUBA vom 17.05.2022 nachzulesen waren.

 

Stv. Jens Lemke führt für die CDU-Fraktion aus, dass diese den Antrag aufgrund des durch die Verwaltung aufgezeigten hohen Versiegelungsgrades nicht mittragen könne.

 

Stv. Walter Drennhaus hält fest, dass der Antragsteller nunmehr zwar eine Erschließung von der Kampstraße vorsehe, eine Überschreitung der Grundflächenzahlen von 0,4 bzw. 0,6 aber nicht mitgetragen werde.

 

Stv. Meike Lukat kann verstehen, dass seitens des Antragstellers eine maximal mögliche Bebauung gewünscht wird, es müsse aber eine Interessensabwägung auch zu den durch die angrenzenden Nachbarn geäußerten Aspekten erfolgen. Die WLH-Fraktion kann dem Antrag daher nicht zustimmen.

 

AM Reinhard Zipper kann für die FDP-Fraktion dem Antrag aufgrund der zu großen Überschreitungen der GRZ ebenfalls nicht zustimmen.

 

Da sich in allen Wortmeldungen gegen das beantragte Bauvorhaben ausgesprochen wurde, lässt der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr nur über den Beschlussvorschlag B abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

13 ja / 0 Enthaltungen / 3 Nein