Beschluss:

 

Die WLH-Fraktion hat für diesen Punkt Beratungsbedarf angemeldet. Zusätzlich wurde die Verwaltung gebeten, eine Vorlage bezüglich des neuen Antrages des TSV Gruiten vom 28.09.2022 zur Sitzung des Rates zu erstellen.

Eine Beschlussempfehlung erfolgt daher nicht.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf einen Antrag des TSV Gruiten vom 28.09.2022, welchen die Verwaltung als neuen Antrag werte.

 

Stv. Rehm möchte wissen, weshalb dies als neuer Antrag und nicht als Ergänzungsantrag zu dem vom 24.08.2022 gewertet werde.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert, dass der Verein hier etwas anderes von der Stadt Haan fordere. Im ersten Antrag vom 24.08.2022 ging es darum, den zugesicherten Betrag des Zuwendungsbescheides aufgrund der Kostenschätzung zu erhöhen. Im nun vorliegenden Antrag vom 28.09.2022 sei von einer Erhöhung des Zuwendungsbetrages nicht mehr die Rede.

 

Stv. Rehm führt aus, dass die GAL-Fraktion es durchaus nachvollziehen könne, dass der Verein hier eine gewisse Planungssicherheit benötige und vor möglichen Regress-Ansprüchen geschützt werden müsse. Die GAL-Fraktion unterstütze daher den weiteren Planungsprozess.

 

Stv. Ruppert verweist darauf, dass die Baukosten aktuell in allen Bereichen steigen. Er führt aus, dass die FDP-Fraktion sich einer Diskussion um die Zubilligung weiterer finanzieller Mittel aufgrund gestiegener Baukosten nicht verweigert hätte, sofern der Verein eine überschaubare und genaue Summe genannt hätte. Da hier jedoch lediglich eine Kostenschätzung und keine genaue Kostenberechnung vorliege, erscheine ihm dies zunächst wie ein Fass ohne Boden.

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist nochmal darauf, dass die Verwaltung den Antrag vom 28.09.2022 als maßgeblich erachte und der erste Antrag somit nicht mehr zur Debatte stünde, weshalb sich die weitere Beratung auf den aktuellen Antrag beziehe.

Zu Punkt 1 des Antrages führt sie aus, dass die Verwaltung dem Rat nicht empfehlen könne, dem Beschlussvorschlag des TSV zu folgen, da dies mit dem Zuwendungsbescheid kollidiere. Natürlich könne der Rat in letzter Konsequenz entscheiden, dass die Stadt das Projekt übernehmen soll, jedoch müsse der Rat dann auch eine Priorisierung vornehmen, da hierfür dann ein anderes Projekt zurückgestellt werden müsse. Sie weist in diesem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass die Stadt das Vereinsheim auch nicht günstiger und schneller bauen könne.

 

Stv. Stracke mahnt an, dass das Projekt schon sehr lange Thema in Haan sei und man das Gefühl bekommen könnte, dass dem Verein nicht geholfen, sondern immer neue Steine in den Weg gelegt würden. Er könne verstehen, dass der TSV sich bezüglich der Kosten absichern möchte, um sich nicht zu verschulden. Insofern plädiert er dafür, die anwesenden Vertreter des Vereins anzuhören und beantragt hierfür eine Sitzungsunterbrechung.

 

Stv. Günther unterstützt das Vorgehen des Vereins. Die im Antrag genannten Mehrkosten seien aufgrund der allgemein gestiegenen Baukosten nicht verwunderlich, daher sehe sie nichts Falsches daran, dass der Verein sich dahingehend absichern möchte. Sie wertet dies daher eher als Entgegenkommen des Vereins, die Stadt frühzeitig auf steigende Kosten hinzuweisen.

 

1. Bgo. Herz betont, dass sowohl der Zuwendungsbescheid als auch der Erbbaurechtsvertrag partnerschaftlich auf Augenhöhe zwischen der Verwaltung und dem Verein ausgehandelt worden sei. Der TSV sei auch damals anwaltlich vertreten worden und wusste somit genau, auf was er sich einlasse.

 

Stv. Lemke verweist darauf, dass hier möglicherweise gegen das Zuwendungsrecht verstoßen werde. Zudem streicht er heraus, dass auch die finanzielle Situation der Stadt betrachtet werden müsse.

 

Stv. Rehm stimmt zu, dass die Verhandlungen 2019 auf Augenhöhe geführt worden sind. Jedoch konnte zu dem Zeitpunkt niemand erahnen, wie sich die Dinge entwickeln. Es könne nicht sein, dass die Kostensteigerungen ausschließlich auf den Verein abgewälzt werden. Damit keine Zeit verloren ginge, sollte alles möglich gemacht werden, damit die Planung weitergehen könne.

 

Stv. Wetterau streicht heraus, dass der Zuwendungsbescheid vorliege und daher das Zuwendungsrecht bindend sei. Demnach sei es nicht möglich eine Schätzgröße aufgrund einer Kostenschätzung einzusetzen. Denkbar wäre es aber, in mehreren Schritten vorzugehen. Der Betrag im Zuwendungsbescheid beschreibe zunächst den Kostenrahmen. Die Planungen gehen bis zum Vorliegen einer genaueren Kostenberechnung weiter. Diese Berechnung bilde dann die Grundlage für eine erneute Beratung im Rat, wo entschieden werden müsse, inwiefern das Projekt weitergehe.

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion auf Sitzungsunterbrechung zwecks Stellungnahme des TSV. Sie unterbricht daher die Sitzung um 17:45 Uhr um dem Verein die Möglichkeit einer Stellungnahme zu geben.

 

Der TSV gibt daraufhin seine Stellungnahme zum Sachverhalt ab und streicht hierbei heraus, dass auch im Fachausschuss bereits eine umfassende Diskussion stattgefunden habe. Daraufhin habe der Verein einen weiteren Antrag vorgelegt. Es sei allen bewusst, dass der Betrag des Zuwendungsbescheides den Rahmen vorgebe, jedoch müssten sich alle einig sein, dass der Betrag aufgrund der aktuellen Kostenentwicklungen veraltet sei. Sobald die Kostenberechnung vorliege, werde diese dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Weiterhin wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Politik heute nicht über Geld entscheide und Geld gespart werden könne, wenn sich bereits jetzt auf den KFW 55-Standard geeinigt werde.

 

Bgm’in Dr. Warnecke hebt um 18:00 Uhr die Sitzungsunterbrechung wieder auf.

 

Stv. Kaimer teilt mit, dass die CDU-Fraktion zum Betrag von 2,34 Mio Euro stehe. Er sehe keine Probleme darin den KFW 55-Standard anzusetzen, da dieser ohnehin mittlerweile Standard sei. Eine Ausschreibung bis Leistungsphase 4 könne ebenfalls unterstützt werden ohne dass der Verein finanzielle Mittel zurückzahlen müsse, sollte das weitere Projekt finanziell nicht stemmbar sein. So könne dem Verein Klarheit verschafft werden.

 

Stv. Ruppert streicht nochmal heraus, dass der Zuwendungsbescheid eindeutig sei. In der vom Verein geforderten Kenntnisnahme sehe er ein Problem, da der Rat somit vorzeitig zur Kenntnis nehme, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen werden. Hiermit sei im Endeffekt eine Verpflichtung verbunden, einen noch nicht genau definierbaren Mehrbetrag zu billigen.

 

Stv. Lukat teilt mit, dass die WLH-Fraktion sich aufgrund der fehlenden Stellungnahme der Verwaltung zum zweiten Antrag des Vereins nicht in der Lage sehe heute eine Beschlussempfehlung an den Rat abzugeben. Sie bittet daher die Verwaltung darum, zum zweiten Antrag des TSV eine klare Vorlage zu formulieren, welche dann im Rat diskutiert und beschlossen werden könne. Im Anschluss meldet sie Beratungsbedarf für die WLH-Fraktion an.

 

Stv. Wetterau erläutert, dass die CDU-Fraktion auch bereits heute abstimmen könne, sofern der 1. Punkt des zweiten Antrages außen vorgelassen werde. Er hebt nochmal hervor, dass der Zuwendungsnehmer natürlich gewisse Berichtspflichten gegenüber dem Zuwendungsgeber hat, insofern müsse man den TSV dafür loben, hier frühzeitig auf eine Kostensteigerung des Gesamtprojektes hinzuweisen.

 

Stv. Stracke führt aus, dass man den Eindruck gewinne, der Sachverhalt werde immer weiter verkompliziert. Insofern spricht auch er sich für eine Vorlage der Verwaltung zum Rat aus.

 

Bgm’in Dr. Warnecke sichert eine Vorlage der Verwaltung zur nächsten Sitzung des Rates zu. Die Verwaltung werde die einzelnen Punkte des zweiten Antrages durchgehen und zu den problematischen Punkten eine Einschätzung abgeben, so dass im Rat ein fundierter Beschluss getroffen werden könne.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich