Sitzung: 09.05.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 66/068/2023
Beschluss:
Der
Ausschuss stimmt den Planungen zur öffentlichen Erschließung des
Wohnbaugebietes Bürgerhausareal zu. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser
Grundlage die Ausführungsplanung zu erarbeiten.
Protokoll:
Herr Scheele vom Architekturbüro RMPSL.LA, Köln stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Erschließungsplanung zum ehemaligen Bürgerhausareal in Gruiten vor. Die Präsentation wurde im Nachgang der Sitzung unter TOP 3 in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Der Vertreter des
Seniorenbeirates, Herr Karlo Sattler bedankt sich für die frühe
Einbindung in den Planungsprozess.
Stv. Jens Niklaus fragt nach, wie die Autofreiheit gewährleistet werden
soll.
Herr Scheele führt aus, dass der Stellplatzbedarf bis auf den
Besucherverkehr primär in Tiefgaragen abgedeckt wird und sich in den
Zufahrtsstraßen die Besucherstellplätze befinden. Möglichst autofrei soll
primär die Mittelspange mit den Spiel- und Aufenthaltsbereichen sein.
Stv. Andreas Rehm fragt bzgl. der geplanten Poller für die Feuerwehr
nach und ob eine Regenwassernutzung vorgesehen sei. Zudem bittet er um
Auskunft, ob vor den Einfamilienhäusern die Stellplätze entfallen können.
Herr Scheele teilt mit, dass der Feuerwehr für die Poller
Schlüssel oder Responder zur Verfügung gestellt werden. Eine Regenwassernutzung
kann nur innerhalb der Quartiere erfolgen. Für die Ausgleichsfläche sei eine
Doppelnutzung vorgesehen, da hier auch Regenwasser zurückgehalten werden soll.
Die Stellplätze vor den Einfamilienhäusern wurden berücksichtigt, da die Alternativflächen
am Marktweg zur Deckung der Besucherstellplätze erforderlich waren.
Stv. Jens Lemke bittet um Auskunft, wie der große Höhenunterschied in
der Wegeführung berücksichtigt wurde.
Herr Scheele führt aus, dass der enorme Höhenversprung im Rahmen
der Planung zum einen dadurch aufgefangen wurde, dass die Straßen im Plangebiet
eine deutlich größere Neigung als die bisherige Stellplatzfläche des
Bürgerhauses erhalten haben. Hierdurch ergibt sich im Bereich der IKK jedoch
die Notwendigkeit zur Anlage von Stützmauern. Zudem wird in der Mitte des
Plangebietes durch die hier vorhandene Treppenanlage der Höhenversprung
aufgefangen.
Stv. Meike Lukat bitte um Auskunft, ob die 6 Stellplätze vor den
Eigenheimen bauplanungsrechtlich entfallen können.
Stv. Jens Niklaus teilt mit, dass der vorgelegte Beschluss dahingehend
geändert werden sollte, dass nach der Entwurfserarbeitung nochmal eine
Vorstellung der Planung im Fachausschuss erfolgt.
Stv. Andreas Rehm bittet um Auskunft und Zusicherung, dass während der
Baumaßnahme keine Regenwässer auf die tiefer gelegenen Gartengrundstücke am
Marktweg laufen.
TA Guido Mering erläutert, dass zuerst eine provisorische Baustraße
angelegt wird. Erst wenn die Wohnbebauung auf den privaten Flächen umgesetzt
worden ist, wird die Stadt den vorgestellten Ausbau umsetzen. Die vorgestellten
Standards sind auch während der Bauphase zu sichern, sodass somit auch
Starkregenereignisse zu berücksichtigen sind. Gegen die vorgeschlagene Änderung
des Beschlussvorschlages bestehen keine Bedenken.
StBR Martin Stolz führt aus, dass die Stellplätze
vor den Einfamilienhäusern gemäß dem geltenden Bebauungsplan zulässig sind. Im
Rahmen der Grundstücksveräußerung könnten aber theoretisch noch andere Vorgaben
getroffen werden.
Stv. Gerd Hohlberg merkt an, dass die zugeordneten Stellplätze so
angelegt werden müssen, dass die Nachrüstung mit Wallboxen möglich ist. Die
Poller müssen frostsicher sein.
Stv. Jens Niklaus stellt den Antrag, die letzten vier Wörter des Beschlussvorschlages zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja / 0 Enthaltungen / 0 Nein
Einstimmig beschlossen