Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss stimmt den Planungen zur öffentlichen Erschließung des Wohnbaugebietes Bürgerhausareal zu. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Grundlage die Ausführungsplanung zu erarbeiten.

 

 


Protokoll:

 

Herr Scheele vom Architekturbüro RMPSL.LA, Köln stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Erschließungsplanung zum ehemaligen Bürgerhausareal in Gruiten vor. Die Präsentation wurde im Nachgang der Sitzung unter TOP 3 in das Ratsinformationssystem eingestellt.

 

Der Vertreter des Seniorenbeirates, Herr Karlo Sattler bedankt sich für die frühe Einbindung in den Planungsprozess.

 

Stv. Jens Niklaus fragt nach, wie die Autofreiheit gewährleistet werden soll.

 

Herr Scheele führt aus, dass der Stellplatzbedarf bis auf den Besucherverkehr primär in Tiefgaragen abgedeckt wird und sich in den Zufahrtsstraßen die Besucherstellplätze befinden. Möglichst autofrei soll primär die Mittelspange mit den Spiel- und Aufenthaltsbereichen sein.

 

Stv. Andreas Rehm fragt bzgl. der geplanten Poller für die Feuerwehr nach und ob eine Regenwassernutzung vorgesehen sei. Zudem bittet er um Auskunft, ob vor den Einfamilienhäusern die Stellplätze entfallen können.

 

Herr Scheele teilt mit, dass der Feuerwehr für die Poller Schlüssel oder Responder zur Verfügung gestellt werden. Eine Regenwassernutzung kann nur innerhalb der Quartiere erfolgen. Für die Ausgleichsfläche sei eine Doppelnutzung vorgesehen, da hier auch Regenwasser zurückgehalten werden soll. Die Stellplätze vor den Einfamilienhäusern wurden berücksichtigt, da die Alternativflächen am Marktweg zur Deckung der Besucherstellplätze erforderlich waren.

 

Stv. Jens Lemke bittet um Auskunft, wie der große Höhenunterschied in der Wegeführung berücksichtigt wurde.

 

Herr Scheele führt aus, dass der enorme Höhenversprung im Rahmen der Planung zum einen dadurch aufgefangen wurde, dass die Straßen im Plangebiet eine deutlich größere Neigung als die bisherige Stellplatzfläche des Bürgerhauses erhalten haben. Hierdurch ergibt sich im Bereich der IKK jedoch die Notwendigkeit zur Anlage von Stützmauern. Zudem wird in der Mitte des Plangebietes durch die hier vorhandene Treppenanlage der Höhenversprung aufgefangen.

 

Stv. Meike Lukat bitte um Auskunft, ob die 6 Stellplätze vor den Eigenheimen bauplanungsrechtlich entfallen können.

 

Stv. Jens Niklaus teilt mit, dass der vorgelegte Beschluss dahingehend geändert werden sollte, dass nach der Entwurfserarbeitung nochmal eine Vorstellung der Planung im Fachausschuss erfolgt.

 

Stv. Andreas Rehm bittet um Auskunft und Zusicherung, dass während der Baumaßnahme keine Regenwässer auf die tiefer gelegenen Gartengrundstücke am Marktweg laufen.

 

TA Guido Mering erläutert, dass zuerst eine provisorische Baustraße angelegt wird. Erst wenn die Wohnbebauung auf den privaten Flächen umgesetzt worden ist, wird die Stadt den vorgestellten Ausbau umsetzen. Die vorgestellten Standards sind auch während der Bauphase zu sichern, sodass somit auch Starkregenereignisse zu berücksichtigen sind. Gegen die vorgeschlagene Änderung des Beschlussvorschlages bestehen keine Bedenken.

 

StBR Martin Stolz führt aus, dass die Stellplätze vor den Einfamilienhäusern gemäß dem geltenden Bebauungsplan zulässig sind. Im Rahmen der Grundstücksveräußerung könnten aber theoretisch noch andere Vorgaben getroffen werden.

 

Stv. Gerd Hohlberg merkt an, dass die zugeordneten Stellplätze so angelegt werden müssen, dass die Nachrüstung mit Wallboxen möglich ist. Die Poller müssen frostsicher sein.

 

Stv. Jens Niklaus stellt den Antrag, die letzten vier Wörter des Beschlussvorschlages zu streichen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja / 0 Enthaltungen / 0 Nein

Einstimmig beschlossen