Sitzung: 09.05.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/071/2023
Beschluss:
1. Über
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1)
BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die
in den Beteiligungen nach den §§ 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 203 „Böttingerstraße, Zum Alten Güterbahnhof“ mit Stand vom 14.04.2023
wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der
Fassung vom 14.04.2023 wird zugestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
umfasst die Flurstücke 384, 388, 390, 392, 394, 398 und 403 in der Flur 30 der
Gemarkung Haan. Das Grundstück wird maßgeblich begrenzt von der Flurstraße im
Norden, der Böttingerstraße im Osten und der Straße Zum Alten Güterbahnhof im
Süden und Westen. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
3. Der
Flächennutzungsplan wird im Bereich „Böttingerstraße, Zum Alten Güterbahnhof“
gemäß dem Entwurf vom 14.04.2023 (45. Änderung des Flächennutzungsplans) im
Wege der Berichtigung angepasst.