Beschlussvorschlag:

 

1.     Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in den Beteiligungen nach den §§ 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 203 „Böttingerstraße, Zum Alten Güterbahnhof“ mit Stand vom 14.04.2023 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 14.04.2023 wird zugestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 384, 388, 390, 392, 394, 398 und 403 in der Flur 30 der Gemarkung Haan. Das Grundstück wird maßgeblich begrenzt von der Flurstraße im Norden, der Böttingerstraße im Osten und der Straße Zum Alten Güterbahnhof im Süden und Westen. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

3.    Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Böttingerstraße, Zum Alten Güterbahnhof“ gemäß dem Entwurf vom 14.04.2023 (45. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung angepasst.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen