Beschluss:

 

1. Der SIGA empfiehlt dem Rat der Stadt Haan unter dem Vorbehalt des Prüfungsergebnisses des Rechnungsprüfungsamtes die Gebührenkalkulation der Unterkunftsgebühren für die Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler gemäß der Anlagen 1 a) bis 1c) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 zu beschließen.

 

2. Der SIGA empfiehlt dem Rat der Stadt Haan die Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) vom 11.07.2017 mit dem anliegenden Gebührenverzeichnis (Anlagen 2 und 2a) in der Fassung der Satzung vom 25.07.2023 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes zu beschließen.

 

 


Protokoll:

 

VA Schneider erläutert die Vorlage. Die erstellte Kalkulation berücksichtige erstmals die Belange von Flüchtlingen und Kostendeckung in gleichem Maße, da auch der jeweilige Gebäudezustand der Unterkunft berücksichtigt werde. Das Prinzip sei, dass derjenige, der arbeite, nicht das komplette Einkommen für die Nutzungsgebühren ausgeben müsse und somit einen Anreiz für die Beibehaltung der Arbeitstätigkeit erhalte. Von der Pro-Kopf-Berechnung habe man auf die qm-Berechnung umgestellt. Mit Ausnahme der Unterkunft Dellerstr. handele es sich dennoch nur um leichte Gebührenänderungen. In der Dellerstr. seien die Kosten u.a. wegen nur eines vorhandenen Zählers nicht aufspaltbar. Ein weiterer Grundsatz sei, dass die Gemeinschaftsunterkunft günstiger sein müsse als eine wohnungsähnliche Unterbringung.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Stv. Stracke erläutert VA Schneider, mit dem morgigen Tage werde er die Gebührensatzung dem RPA vorlegen. Dieses werde nur die Kalkulation, nicht aber die Satzung prüfen und nur Empfehlungen aussprechen.


Abstimmungsergebnis:

 

13 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung