Sitzung: 14.11.2023 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/084/2023
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt redaktionelle Anpassungen in den Leitlinien zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung hinsichtlich der Aufnahme der folgenden Punkte zu leisten:
- Pflicht zur Dachbegrünung von Nebenanlagen/Carports
- Aufnahme von Vereinbarungen zu Mobil-Stationen
- Pflaster mit Abstandshalter statt wassergebundener Decke
- Schottergärten strickt verbieten.
Protokoll:
Julia Pütz stellt eine Präsentation
vor.
- Stv.
Martin Haesen verlässt die Sitzung von
19:18 Uhr bis 19:22 Uhr–
-Dr. Rolf
Brockmeyer verlässt die Sitzung von 19:24 Uhr – 19:27
Uhr -
- Stv. Elke
Zerhusen-Elker verlässt die Sitzung von
19:20 Uhr – 19:27 Uhr –
Stv. Jörg Dürr: Die Checkliste und Leitlinien
zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung sind ein gutes
Transparenzinstrument. Ist die Begrünung von Carports und Nebenanlagen
abgedeckt? Welche Auswirkungen auf bezahlbaren Wohnraum wird die Leitlinie zur
Folge haben? Wurde das Thema Mobilstationen bei der Konzeption berücksichtigt?
Julia Pütz: Die Dachbegrünung von
Nebenanlagen und Carports wird aktuell von der Leitlinie nicht abgedeckt.
Dächer mit einer Neigung von weniger als 15° sind zu begrünen. Denkbar ist
auch, Nebenanlagen in die Leitlinien aufzunehmen.
Stv. Jörg Dürr: Wir bitten darum die
Anregung entsprechend aufzunehmen.
Julia Pütz: Festsetzungen im
Katalog der Leitlinie können Mehrkosten verursachen. Mobilstationen können in
die Leitlinie aufgenommen werden.
Stv. Anette Braun-Kohl: Es
wurden gute Erfahrungen gesammelt, wenn Gebäudetypen durchmischt werden. Wir
haben die Sorge, dass bei der Auslegung der Leitlinie Einfamilienhäuser als
klimaschädlichster Gebäudetyp benachteiligt wird. Alle Gebäudetypen sollten
aber bauleitplanerisch berücksichtigt werden.
Sascha Bornträger: Unter dem Punkt
2.4.8. werden die Vorgaben zu versickerungsfähigen Oberflächen dargelegt:
Wassergebundene Decken haben den gleichen Abflussbeiwert wie Asphaltdecken.
Deshalb sollte stattdessen eine offenporige Pflasteroberfläche oder Pflaster
mit größeren Abstandshaltern vorgesehen werden.
Stv. Meike Lukat: Die WLH möchte es
ganz hart formuliert wissen, dass Schottergärten verboten werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja
17 / Nein 0 / Enthaltung 0
einstimmig angenommen