Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt redaktionelle Anpassungen in den Leitlinien zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung hinsichtlich der Aufnahme der folgenden Punkte zu leisten:

  1. Pflicht zur Dachbegrünung von Nebenanlagen/Carports
  2. Aufnahme von Vereinbarungen zu Mobil-Stationen
  3. Pflaster mit Abstandshalter statt wassergebundener Decke
  4. Schottergärten strickt verbieten.

Protokoll:

 

Julia Pütz stellt eine Präsentation vor.

 

- Stv. Martin Haesen verlässt die Sitzung von 19:18 Uhr bis 19:22 Uhr–

 

-Dr. Rolf Brockmeyer verlässt die Sitzung von 19:24 Uhr – 19:27 Uhr -

 

- Stv. Elke Zerhusen-Elker verlässt die Sitzung von 19:20 Uhr – 19:27 Uhr –

 

Stv. Jörg Dürr: Die Checkliste und Leitlinien zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung sind ein gutes Transparenzinstrument. Ist die Begrünung von Carports und Nebenanlagen abgedeckt? Welche Auswirkungen auf bezahlbaren Wohnraum wird die Leitlinie zur Folge haben? Wurde das Thema Mobilstationen bei der Konzeption berücksichtigt?

 

Julia Pütz: Die Dachbegrünung von Nebenanlagen und Carports wird aktuell von der Leitlinie nicht abgedeckt. Dächer mit einer Neigung von weniger als 15° sind zu begrünen. Denkbar ist auch, Nebenanlagen in die Leitlinien aufzunehmen.

 

Stv. Jörg Dürr: Wir bitten darum die Anregung entsprechend aufzunehmen.

 

Julia Pütz: Festsetzungen im Katalog der Leitlinie können Mehrkosten verursachen. Mobilstationen können in die Leitlinie aufgenommen werden.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Es wurden gute Erfahrungen gesammelt, wenn Gebäudetypen durchmischt werden. Wir haben die Sorge, dass bei der Auslegung der Leitlinie Einfamilienhäuser als klimaschädlichster Gebäudetyp benachteiligt wird. Alle Gebäudetypen sollten aber bauleitplanerisch berücksichtigt werden.

 

Sascha Bornträger: Unter dem Punkt 2.4.8. werden die Vorgaben zu versickerungsfähigen Oberflächen dargelegt: Wassergebundene Decken haben den gleichen Abflussbeiwert wie Asphaltdecken. Deshalb sollte stattdessen eine offenporige Pflasteroberfläche oder Pflaster mit größeren Abstandshaltern vorgesehen werden.

 

Stv. Meike Lukat: Die WLH möchte es ganz hart formuliert wissen, dass Schottergärten verboten werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja 17 / Nein 0 / Enthaltung 0

einstimmig angenommen