Beschluss:

 

Dem angemeldeten Beratungsbedarf der WLH-Fraktion wird entsprochen.


Protokoll:

 

Bgo. Herz erläutert die Vorlage. Gebraucht werde aus Sicht der Verwaltung eine klare und mutige Entscheidung für eine dauerhafte Unterbringungsoption, welcher der Rat bereits am 25.10.22 mit deutlicher Mehrheit den Weg bereitet habe. Notwendig sei eine Abkehr von der ständigen Suche nach kurzfristigen Interims-Unterkünften, Reaktivierung von alten Containern und Notunterkünften, Verhandlungen mit Vermietern, Potenzialanalysen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Es brauche ein klares Bekenntnis, dass die Stadt Haan ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Unterbringung von Geflüchteten nachhaltig, wirtschaftlich, in guter Qualität und vor allem menschenwürdig nachkomme. Eine menschenwürdige Unterbringung sei in der Turnhalle Bachstr. nicht gegeben. Langfristige Lösung sei der Neubau an der Kampheider Str.

 

Stv. Mentrop bekräftigt die Zustimmung der CDU-Fraktion, findet aber die voraussichtliche Bauzeit zu lange.

 

Bgo. Herz erklärt, dass es schlicht an Personalressourcen beim Gebäudemanagement fehle. Mit Zustimmung des Rates könne dieses Projekt in der Prioritätenliste nach oben gezogen und ein Totalunternehmer ausgeschrieben werden. Es bestehe die begründete Hoffnung, dass der Neubau in drei Jahren bezogen werden könne.

 

Stv. Morwind findet, die Herrichtung der Turnhalle Bachstr. sei zwar sehr gut gelungen, aber dennoch eine Notunterkunft. Daher stimme auch sie der Vorlage zu.

 

Stv. Kunkel-Grätz erklärt für die SPD-Fraktion, schweren Herzens zustimmen zu wollen. Auch dieser Plan bringe nicht mehr bezahlbaren, sozialen Wohnungsbau in Haan und die Kampheider Str. sei wieder eine Unterkunft am Stadtrand, die die Integration der Geflüchteten nicht fördere.

 

Hr. Smolka bedankt sich für eine ausgezeichnete Vorlage, in der sachlich dargelegt worden sei, was machbar und empfehlenswert sei.

 

Stv. Lukat erklärt für die WLH-Fraktion, beim damaligen Ratsbeschluss sei die Perspektive Parkplatz Rheinische Straße nicht aufgezeigt worden. Demnach sei auch ein Flüchtlingsunterbringung im Gewerbegebiet möglich. Bei der Befristung sei zwar eine Langzeitperspektive enthalten, doch die Kostenschätzung werde sich ausweiten. Daher favorisiere die WLH-Fraktion den Direkterwerb der Landesfinanzschule und die Belegung der Häuser Rheinland und Westfalen. Insgesamt sei die Zeitspanne für eine Gesamtschau zu kurz und die WLH-Fraktion melde Beratungsbedarf bis zur HFA-Sitzung an.

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke wünscht sich eine Empfehlung des Fachausschusses. Die betroffenen Menschen könnten ein Bleiberecht erwirken, wenn sie u.a. eine eigene Wohnung nachweisen könnten. Ohne bezahlbaren Wohnraum sei dies aber nicht möglich.

 

Bgo. Herz streicht heraus, dass das Amt für Soziales und Integration sowie der SIGA habe für den sozialen Wohnungsbau nicht die Federführung, hier sei der nächste SPUBA mit entsprechender Vorlage abzuwarten. Im Haus Westfalen könnten nur 70 Personen untergebracht werden, das Haus Rheinland sei baulich abgängig, eine Renovierung unwirtschaftlich. Ein Direkterwerb des Ensembles bim Land NRW habe bislang im Wege verschiedener Verhandlungsrunden nicht zum Erfolg geführt. Der Parkplatz im Gewerbegebiet sei planungsrechtlich nur vorübergehend nutzbar, ein Ankauf von Containern rechne sich erst nach 4,5 Jahren. Zudem müssten noch zusätzliche Kosten für Brandschutzmaßnahmen (Brandwachen, Sicherheitsdienste) eingerechnet werden.

 

Auch Stv. Haesen ist der Überzeugung, dass nur bezahlbarer Wohnraum das Problem nachhaltig lösen werde. Die problematische Sichtweise des Landes (Aufteilung der Landesfinanzschule in Flüchtlingsbelegung/bezahlbarer Wohnraum) binde die Unterbringungsoptionen vor Ort. Er möchte konkret wissen, was der Direkterwerb der ehemaligen Landesfinanzschule koste.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig