Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

"Dem Anforderungsprofil entsprechend der Anlage 1 wird unter der Prämisse zugestimmt, dass sich die Maßnahmen zur Erstellung eines Fahrradverkehrskonzeptes nur auf die Einzugsbereiche von Schulen und Kindergärten im Stadtgebiet beschränken."


Protokoll:

 

Stv. Rehm erklärt, die erneute Beratung dieses TOPs in einem öffentlichen Teil der Sitzung beantragt zu haben, weil die Vertreter der CDU-Fraktion auf ein Fahrradverkehrskonzept verzichten wollen. Die GAL-Fraktion schließt sich der Verwaltungsvorlage an. Er verweise auf S. 33 des Fahrradverkehrskonzeptes aus dem Jahre 1992. Hieraus gehe hervor, dass die Dieker Str. als Fahrradstraße gesehen werde und die Umsetzung eines Kreisverkehres als für den Fahrradverkehr hinderlich angesehen werde. Dies zeige, dass man nicht auf veraltete Gutachten zählen könne.

 

Stv. Straßburg erkennt die Verkehrsführung an der Martin-Luther-Straße als dem Bedarf angepasst. Hier sollte Verschiebung der Verkehrsbelastung vorgenommen werden.

 

Stv. Lemke legt dar, dass die CDU-Fraktion in Bereichen des Kindergarten- und Schülerverkehrs sehr wohl für die Erstellung eines Fahrradverkehrskonzeptes gewesen sei.

 

Stv. Greeff schlägt vor, diese Position mit einem Sperrvermerk mit Freigabe durch den BVVFA zu versehen. Dies sichere die erneute Beteiligung des Fachausschusses vor Ausführung der Maßnahme. Man müsse realisieren, dass Haan keine klassische Fahrradstadt wie Hilden sei.

 

Stv. Dürr hält den heutigen Beschluss für ein Fahrradverkehrskonzept für unverzichtbar, da ein Verkehrsentwicklungsplan nur alle 15 Jahre beschlossen werde.

 

Stv. Wetterau macht deutlich, die CDU-Fraktion werde nur einem Beschluss zustimmen, in dem die Beauftragung eines Fahrradverkehrskonzeptes auf die Bereiche von Kindergärten und Schulen beschränkt sei.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit 9 Ja- und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

18 Ja- Stimmen bei 1 Enthaltung