Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

"Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus Anlass der Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 und dem Gebührentarif Anlage 2 beschlossen."

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat bittet die Verwaltung, die Stellungnahme des Schaustellerbundes zu bewerten, in welchem dieser die Rechtmäßigkeit der berechneten Gebühr anzweifele.

 

StORR Rennert erläutert, der Schaustellerbund beziehe sich in seinem Schreiben auf bundesrechtliche Regelungen. Die den Kommunen mehr Alternativen einräumenden landesrechtlichen Regelungen genössen aber Vorrang. Die Gebührenberechnung sei also rechtsfehlerfrei. Einziger Streitpunkt sei, ob die Werbewirkung bzw. der Imagegewinn, den die Stadt durch die Kirmes einstreiche, nicht Gebühren mindernd berücksichtigt werden könne.

 

Stv. Kohl moniert die viel zu späte Information des Rates. Wesentliche Informationen wie diese müssten dem Rat künftig früher vorgelegt werden. Dennoch müssten die Gebührenhaushalte nicht zuletzt im Nothaushalt ausgeglichen werden und auch die Schausteller hätten mehr Verlässlichkeit.

 

Stv. Henchoz beklagt die ungebührlich hohe Belastung der Schankwirte gegenüber den Schaustellerbetrieben.


Abstimmungsergebnis:

 

36 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen