Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegte „Satzung der Stadt Haan zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW innerhalb der Wasserschutzzonen im Stadtgebiet Haan“ wird beschlossen.“

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lerch möchte wissen, wann die Fristfestlegung durch die Verwaltung genau erfolge.

 

TA Mering differenziert zwischen denn Abwasseranlagen innerhalb und außerhalb der Wasserschutzzone. Bei den Abwasseranlagen innerhalb der Wasserschutzzone könne die Frist für die Dichtheitsprüfung aufgrund der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen frühestens auf den 31.12.2012 gelegt werden. Für die Abwasseranlagen außerhalb der Wasserschutzzone gelte, dass die Details (Zeitplan, Aufgliederung der grundstücksscharfen Teilgebiete, genaue Anzahl der jeweiligen Betroffenen) noch von der Verwaltung ermittelt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann abzustimmen seien. Dieses Ergebnis werde dem BVVFA und dem Rat noch im Laufe des Jahres mitgeteilt, so dass dann auch die Satzung zur Festsetzung der Einzelfristen beschlossen werden könne.

 

Stv. Lerch möchte wissen, ob die Betroffenen darüber informiert würden, dass die Kamerabefahrung der Anlage keinen Dichtheitsnachweis liefere.

 

TA Mering erläutert, dass innerhalb einer Wasserschutzzone sowie bei erstmaligen oder Änderungsprüfungen immer nur Druckprüfungen zulässig gewesen seien. Der Kamerabeweis liefere nur einen optischen Eindruck der Anlage, liefere aber keinen Dichtigkeitsbeweis. Diese Regelung sei aber keine neue Regelung, sondern bereits immer Bestandteil des Landeswassergesetzes NRW gewesen. Daher sollten die Betroffenen informiert sein.

 

Bezug nehmend auf die zusätzlich erforderlichen Personalressourcen der Verwaltung möchte Stv. Greeff wissen, ob geplant sei, den zusätzlichen Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag auszustatten.

 

Stv. Mering geht von einem anfangs hohen Beratungsbedarf aus, der bis zum Jahr 2023 kontinuierlich nachlasse. Inwieweit sich dies auf die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses mit einem neuen Mitarbeiter auswirke, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret gesagt werden.

 

AM Koziol fragt, in welcher Art und Weise die Verwaltung die Information der Bürger plane.

 

TA Mering führt aus, die Verwaltung erprobe derzeit eine weitere Form der Bürgerberatung über ein Ingenieurbüro. Geplant sei, alle Betroffenen zu einer gemeinsamen Einführungsveranstaltung einzuladen, in der ihnen allgemeine Sachverhalte anhand einer Powerpoint-Präsentation und eines Videofilms, der auch auf die städtische Homepage gestellt werde, erläutert würden. Zudem werde ein Info-Flyer für die betroffenen Grundstückseigentümer erstellt.

 

Stv. Rehm wundert sich über den Hinweis der Verwaltung, dass nur Sachkundige die Dichtheitsprüfungen durchführen dürften.

 

TA Mering erklärt, dies sei so im Landeswassergesetz vorgegeben. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV ) führt die Liste der zugelassenen Sachkundigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig