Beschluss:

 

"Die Entscheidung über die Anträge der SPD-Ratsfraktion vom 13.04.2011 erfolgt im Zusammenhang mit der Einbringung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Ergebnisse der frühzeitigen Trägerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 171 "Klutenberg-Nord"."

 

 


Protokoll:

 

Stv. Drennhaus erläutert nochmals kurz die Anträge der SPD-Fraktion. Er hebt hervor, dass im Bereich des ehemaligen Spielplatzes nur ein Wohnhaus, welches dem dörflichen Charakter entspricht, zugelassen werden sollte, jedoch kein Gastronomiebetrieb.

 

StOBR Rautenberg führt aus, dass im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 171 derzeit ein verwaltungsgerichtliches Verfahren laufe, welches dem beschlossenen Vorentwurf widerspreche. Eine Entscheidung über die vorgelegten Anträge könne daher aus seiner Sicht erst erfolgen, wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist. Erfahrungsgemäß werden entsprechende Verfahren in einem Zeitraum von 3-4 Monaten abgewickelt. Zudem fehle der Verwaltung derzeit auch noch eine Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Denkmalpflege. Erst nach Vorliegen all dieser Informationen könne eine sachgerechte Entscheidung für die Entwicklung des Ortseingangsbereiches getroffen werden.

 

Stv. Becker signalisiert Zustimmung für den Verwaltungsvorschlag.

 

Auch Stv. Straßburg kann dem Verwaltungsbeschluss folgen. Er führt zudem an, dass der Eigentümer des Spielplatzgrundstückes seine Planung bis dahin konkretisieren könnte.

 

Stv. Rehm stimmt dem Vorgehen grundsätzlich zu. Er hinterfragt nochmals die im Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 171 im rückwärtigen Bereich der Häuser 31-35 angedachte Neubebauung.

 

Stv. Lukat betont, dass die Planung gegenüber anderen Vorhaben in der Stadt Haan keine hohe Priorität genieße und der Planungsaufwand entsprechend niedrig zu halten ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig