Protokoll:
Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Vorhabenträger eine geänderte Planung unter Erhalt der in der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 festgesetzten „Ausgleichsfläche A“ zur Beratung über den Aufstellungsbeschluss vorlegen möge.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Vorhabenträger eine geänderte Planung unter Erhalt der in der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 festgesetzten „Ausgleichsfläche A“ zur Beratung über den Aufstellungsbeschluss vorlegen möge.