Beschluss:

 

1./   Gemäß dem vorliegenden Antrag der Aldi Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG vom 15.03.2013 wird gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen, mit dem an der Landstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarkts mit einer größeren Verkaufsfläche geschaffen werden sollen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 177 „Aldi, Landstraße“ ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet liegt in Haan-Ost. Es wird durch die Landstraße im Süden, die Elberfelder (B 228) Straße im Nordwesten sowie im Nordosten von städtischen Flächen an diesen Straßen begrenzt. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 11 die Flurstücke 453 (tlw.), 492 (tlw.), 493 (tlw.) und 499. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2./   Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird der Variante VIII zugestimmt.

 

 


Protokoll:

 

Stv. Rehm bittet darum, den fußläufigen Zugang noch zu optimieren und die Variante VIII zu bevorzugen.

 

Stv. Drennhaus bittet um Auskunft, wo er das im Beschlusstext ausgewiesene Flurstück 492 in den Karten finden könne.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Nach erneuter Prüfung versichert die Verwaltung, dass das Flurstück 492 im Plangebiet liegt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig