Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 176 „Bahnhofstraße“ und der Begründung in der Fassung vom 20.01.2014 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte / -Süd. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228), im Osten durch die Wilhelmstraße, im Westen durch die Heidstraße und im Süden durch die Flurstücke 69, 70 und 83 und 84 in Flur 25, Gemarkung Haan. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 176 „Bahnhofstraße“ mit der Begründung in der Fassung vom 20.01.2014 ist gemäß § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.    Die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 21 für das Gebiet

       des Bebauungsplans Nr. 176 „Bahnhofstraße“ wird gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf beschlossen.

       Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 21 befindet sich in Haan-Mitte / -Süd.

       Es wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228), im Osten durch die Wilhelmstraße, im Westen durch die Heidstraße und im Süden durch die Flurstücke 69, 70 und 83 und 84 in Flur 25, Gemarkung Haan.

       Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Giebels führt aus, vor einiger Zeit aber auch heute empfehle die CDU-Fraktion die restriktive Steuerung hinsichtlich des Ausschlusses von Vergnügungsstätten der angrenzenden Gebiete, um bei möglichen Eigentümerwechseln planerisch handlungsfähig zu bleiben.

 

Stv. Drennhaus wünscht für die SPD-Fraktion ein vorausschauendes und nicht bloß ein reagierendes Handeln der Verwaltung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig