Beschluss:

 

"1.  Die 34. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Kampheider Straße" ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647 und 285. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 180 "Kampheider Straße" ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647 und 285. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

3.    Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen.

4.    Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat beantragt für die WLH-Fraktion, die Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen.

 

Ihr weiterer Antrag für die WLH-Fraktion, den TOP erst zu beraten, wenn die umfassende Analyse der Verwaltung zu möglichen Standorten veröffentlicht worden sei, wird mit 2 Ja- und 15 Nein-Stimmen abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen

 

zu 2.) 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen

 

zu 3.) 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen

 

zu 4.) einstimmig