Sitzung: 25.11.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Planungs- und Umweltausschuss
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 61/026/2014
Beschluss:
"1. Die
34. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Kampheider Straße" ist
gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich
der Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder teilweise
die städtischen Flurstücke 646, 647 und 285. Die genaue Festlegung des
räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 180 "Kampheider Straße" ist gemäß § 2 (1) BauGB im
Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet
sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der Kampheider Straße. Es
umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder teilweise die städtischen
Flurstücke 646, 647 und 285. Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
3. Den
Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind
dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen.
4. Die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer
öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf
die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen.“
Protokoll:
Stv. Lukat beantragt für die WLH-Fraktion, die Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen.
Ihr weiterer Antrag für die WLH-Fraktion, den TOP erst zu beraten, wenn die umfassende Analyse der Verwaltung zu möglichen Standorten veröffentlicht worden sei, wird mit 2 Ja- und 15 Nein-Stimmen abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
zu 1.) 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen
zu 2.) 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen
zu 3.) 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen
zu 4.) einstimmig