Sitzung: 25.08.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/078/2015
Beschluss:
1. Die
35. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bachstraße" ist gemäß §
2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet
liegt im Stadtbezirk Unterhaan und umfasst das Areals des ehemaligen
Schulstandortes „Grundschule Bachstraße“. Die Bachstraße bildet die südlich
Plangebietsgrenze. Westlich und östlich wird das Plangebiet von der vorhandenen
Wohnbebauung entlang der Bachstraße umgrenzt. Die nördliche Grenze wird durch
die bewaldete Tallage des Sandbaches, bzw. den Geltungsgereich des
Landschaftsschutzgebiets gebildet. Die Gesamtfläche des Plangebiets (Gemarkung Haan,
Flur 31, Flurstücke 384, 385 (tlws.), 471 und Flur 42, Flurstücke 496, 497,
754, 923 tlws.) beträgt ca. 13.900 m².
2. Der
Bebauungsplan Nr. 183 "Bachstraße" ist gemäß § 2 (1) BauGB im
Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet
liegt im Stadtbezirk Unterhaan und umfasst das Areals des ehemaligen
Schulstandortes „Grundschule Bachstraße“. Die Bachstraße bildet die südlich
Plangebietsgrenze. Westlich und östlich wird das Plangebiet von der vorhandenen
Wohnbebauung entlang der Bachstraße umgrenzt. Die nördliche Grenze wird durch
die bewaldete Tallage des Sandbaches, bzw. den Geltungsgereich des
Landschaftsschutzgebiets gebildet. Die Gesamtfläche des Plangebiets (Gemarkung Haan,
Flur 31, Flurstücke 384, 385 (tlws.), 471 und Flur 42, Flurstücke 496, 497,
754, 923 tlws.) beträgt ca. 13.900 m².
3. Den
Planungszielen der 35. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich
„Bachstraße" und des Bebauungsplans Nr. 183 "Bachstraße“ entsprechend
den als Anlage beiliegenden Begründungen wird zugestimmt.
4. Die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB für beide
Bauleitplanverfahren wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung
durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich
auszulegen.
Protokoll:
Die Verwaltung wird
beauftragt, für die frühzeitige Bürgerbeteiligung alternative Planskizzen zu
fertigen und hierbei die Integration z. B. von altengerechten Wohnformen zu
prüfen.
Abstimmungsergebnis:
zu 1.) 15 Ja- und 2 Nein-Stimmen
zu 2.) 15 Ja- und 2 Nein-Stimmen
zu 3.) 14 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung
zu 4.) 15 Ja- und 2 Nein-Stimmen