Beschluss:

 

1.    Die 35. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bachstraße" ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen.

       Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Unterhaan und umfasst das Areals des ehemaligen Schulstandortes „Grundschule Bachstraße“. Die Bachstraße bildet die südlich Plangebietsgrenze. Westlich und östlich wird das Plangebiet von der vorhandenen Wohnbebauung entlang der Bachstraße umgrenzt. Die nördliche Grenze wird durch die bewaldete Tallage des Sandbaches, bzw. den Geltungsgereich des Landschaftsschutzgebiets gebildet. Die Gesamtfläche des Plangebiets (Gemarkung Haan, Flur 31, Flurstücke 384, 385 (tlws.), 471 und Flur 42, Flurstücke 496, 497, 754, 923 tlws.) beträgt ca. 13.900 m².

2.    Der Bebauungsplan Nr. 183 "Bachstraße" ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen.

       Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Unterhaan und umfasst das Areals des ehemaligen Schulstandortes „Grundschule Bachstraße“. Die Bachstraße bildet die südlich Plangebietsgrenze. Westlich und östlich wird das Plangebiet von der vorhandenen Wohnbebauung entlang der Bachstraße umgrenzt. Die nördliche Grenze wird durch die bewaldete Tallage des Sandbaches, bzw. den Geltungsgereich des Landschaftsschutzgebiets gebildet. Die Gesamtfläche des Plangebiets (Gemarkung Haan, Flur 31, Flurstücke 384, 385 (tlws.), 471 und Flur 42, Flurstücke 496, 497, 754, 923 tlws.) beträgt ca. 13.900 m².

3.    Den Planungszielen der 35. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bachstraße" und des Bebauungsplans Nr. 183 "Bachstraße“ entsprechend den als Anlage beiliegenden Begründungen wird zugestimmt.

4.    Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB für beide Bauleitplanverfahren wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen.

 

 


Protokoll:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die frühzeitige Bürgerbeteiligung alternative Planskizzen zu fertigen und hierbei die Integration z. B. von altengerechten Wohnformen zu prüfen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) 15 Ja- und 2 Nein-Stimmen

 

zu 2.) 15 Ja- und 2 Nein-Stimmen

 

zu 3.) 14 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung

 

zu 4.) 15 Ja- und 2 Nein-Stimmen