Beschluss:

 

Der Stellenplan wird zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

StVR Titzer stellt dar, dass die Erläuterung zur Stelle 00/3 und deren höhere Ausweisung nach B 2 (statt A 16) im Stellenplan versehentlich aus dem vergangenen Jahr mit übernommen worden sei. Tatsächlich könne die Stelleninhaberin frühestens nach Vollendung einer gesamten Amtszeit als 1. Beigeordnete befördert werden. Vorher sei eine Beförderung rechtlich nicht möglich.

Beim Technischen Beigeordneten stelle sich die Situation insofern anders dar, als das nach der Eingruppierungsverordnung das Amt eines weiteren Beigeordneten in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern in die Höchstbesoldungsgruppe eingruppiert werden könne, welches für Gemeinden zwischen 30.001 und 40.000 Einwohner gelte (A 16).

 

Stv. Stracke spricht sich im Hinblick auf den Antrag der SPD für ein Abstandsgebot zwischen den Stellen 00/2 und 00/3 aus und meint, dass nicht beide Beigeordneten die gleiche Besoldung erhalten könnten.

 

Stv. Lukat schließt sich Stv. Stracke an.

 

StVR Titzer weist darauf hin, dass, wenn der technische Beigeordnete nicht befördert werden würde, seine Stelle den gleichen Stellenwert hätte, wie die des Leiters des Ordnungsamtes. Dann gäbe es hier auch kein Abstandsgebot.

 

Stv. Holberg erläutert, dass es in seiner Fraktion aufgrund der von StVR Titzer geschilderten neuen Erkenntnisse erneut Beratungen zu dem Thema geben werde.

 

Stv. Wetterau fragt nach der Stelle des NUK-Koordinators.

 

Der Vorsitzende Ruppert fragt, ob Mittel für diese Stelle im Haushalt berücksichtigt worden seien.

 

1. Bgo. Formella stellt dar, dass es unerlässlich sei, im Gebäude Rockwell einen ausschließlich hierfür zuständigen Hausmeister einzusetzen, wenn der Betrieb dort vernünftig laufen solle. Die anderen Hausmeister seien gemeinsam für die restlichen Gebäude zuständig. Die Stellen seien alle für zwei Jahre befristet, danach müssten die Erfahrungen ausgewertet werden.

Im Übrigen weist sie darauf hin, dass der Stellenplan 2016 lediglich ein Minimum an Stellen für den Asylbereich beinhalte und nicht dem Benchmark entspreche. Das Thema Integration finde sich derzeit noch gar nicht im Stellenplan wieder, so dass diesbezüglich noch erhebliche Mehrbelastungen auf die Stadt zukämen.

 

Stv. Stracke erklärt für die SPD-Fraktion, dass es Überlegungen gebe, nur den Stellen zuzustimmen, die der Stadt von außen aufgezwungen würden. Es solle dieses Jahr ein Personalentwicklungs- und Organisationskonzept (PEOK) erstellt werden, damit man dann über einzelne Stellen sprechen könne – ggf. auch über zusätzliche Stellen. Er meint, dass erst nach Vorlage eines PEOK über Aufgaben, Organisation und Effizienz beraten werden könne. Das PEOK diene auch dem Schutz der Mitarbeiter, da diese am Limit arbeiteten.

 

Stv. Lukat  erinnert an eine Empfehlung der GPA, nachdem die Abteilung 32-1 (Rechtsangelegenheiten) aufgelöst werden solle. Dies solle doch bitte umgesetzt werden.

Zum Hinweis der 1. Beigeordneten, dass der Stellenplan lediglich ein Minimum des Bedarfs an Stellen abdecke erklärt sie, dass die Verwaltung die fehlenden Stellen in den Stellenplan einarbeiten müsse, weil die Politik dies nicht leisten könne.

 

BM’in Dr. Warnecke antwortet, dass die Verwaltung dies u.a. zum TOP 3.2 getan habe.

 

Stv. Sack findet den Hinweis der 1. Beigeordneten bzgl. der fehlenden Integration wichtig und erschreckend. Er kenne den Zeitpunkt nicht, wann dieses Thema angegangen werden müsse und bittet zu gegebener Zeit um entsprechende Hinweise der Verwaltung.

 

1. Bgo. Formella antwortet, dass die Verwaltung selbstverständlich nicht untätig zuschaue, sondern bereits entsprechende Gespräche führe (Schulleitungen, VHS, Sportvereine, BVV, AG 78…).

Desweiteren teilt sie mit, dass die Trägerschaft der OGS Unterhaan aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.01.2016 bald ausgeschrieben werde. Dementsprechend müssten die ursprünglich hierfür vorgesehenen Stellen wieder aus dem Stellenplan 2016 herausgenommen werden, weil stattdessen Mittel für den Träger im Haushaltsplan aufgenommen würden. Es könnten jedoch nicht die Stellen und die Mittel parallel im Haushalts- bzw. Stellenplan geführt werden.

 

Stv. Meier fragt zu Punkt 2.9.4 der Stellenplanvorlage, ob nicht mehr Auszubildende eingestellt werden sollten? Wenn 21 Mitarbeiter bis 2020 ausschieden, seien 17 Auszubildende zu wenig.

 

StVR Titzer antwortet, dass man abwarten müsse, wie sich der Personalbedarf entwickele. Die 21 Mitarbeiter scheiden erst bis 2020 aus, so dass die zwei-dreijährigen Ausbildungen für mögliche Nachfolger erst später beginnen sollten. Darüber hinaus wolle man nicht über Bedarf ausbilden.

 

Stv. Holberg wünscht sich eine Erklärung (auch für Bürger) wo und warum es im Einzelnen Stellenmehrbedarfe gebe.

 

StVR Titzer antwortet, dass diese Mehrbedarfe in den Ziffern 2.5, 2.6 und 2.9 der Stellenplanvorlage erläutert seien.

 

Stv. Sack bittet darum, dass die Prüfung zur Nachbesetzung der Stelle 51/1 bereits jetzt beginnen solle. Ggf. müsse der JHA mitbestimmen.

 

1. Bgo. Formella sagt zu, dass der GPA-Bericht in die vorzunehmende Prüfung einfließen und es evtl. Synergieeffekte geben werde.

 

Stv. Lukat verweist auf den Antrag der WLH, dass die Stelle 32/1 einen kw-Vermerk bekommen solle.

 

StVR Titzer erläutert, dass der Rat irgendwann beschlossen habe, dass diese Stelle eingerichtet werden solle, obwohl ihr diese aufgrund der Größenklasse 5 nicht zustehe. Er sagt die Prüfung der Anbringung des kw-Vermerks zu.