Beschluss:

 

1.    Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Düsseldorfer Straße“ ist gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.

 

2.    Das Plangebiet liegt im westlichen Teil der Stadt Haan. Es wird begrenzt im Süden durch die Bundesstraße 228 / Düsseldorfer Straße, im Westen durch die Nachbarbebauung und Freiflächen mit vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Wohnen, im Norden durch angrenzende Waldflächen und im Osten durch angrenzende Gärten und Erschließungsflächen der Wohnbebauung Moorbirkenweg und Düsseldorfer Straße. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 40 die Flurstücke 21, 25, 811, 812, 813 und 814. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 179 „Nahversorgungszentrum Düsseldorfer Straße“ ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet liegt im westlichen Teil der Stadt Haan. Es wird begrenzt im Süden durch die Bundesstraße 228 / Düsseldorfer Straße, im Westen durch die Nachbarbebauung und Freiflächen mit vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Wohnen, im Norden durch angrenzende Waldflächen und im Osten durch angrenzende Gärten und Erschließungsflächen der Wohnbebauung Moorbirkenweg und Düsseldorfer Straße. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 40 die Flurstücke 21, 25, 811, 812, 813 und 814. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.

 

4.    Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

 

5.    Dem Vorentwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Düsseldorfer Straße“ mit Stand vom 19.05.2016 und seiner Begründung wird zugestimmt.

 

6.    Dem Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 179 „Nahversorgungszentrum Düsseldorfer Straße“ mit Stand vom 19.05.2016 und seiner Begründung wird zugestimmt.

 

7.    Auf der Grundlage der Vorentwürfe ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen.

 

 


Protokoll:

 

Im Rahmen der Aussprache über die Planung unterbricht der Vorsitzende Stv. Lemke die Sitzung, um dem Vertreter der Initiative „Wir für Haan“, Herrn Flügel  das Wort zu erteilen.

 

Herr Flügel plädiert in seinem Vortrag gegen die Beschlussfassung, da er eine starke Gefährdung des innerstädtischen Einzelhandels bei Realisierung der vorgelegten Planung befürchtet.

 

Nach den Ausführungen des Herrn Flügel stellt der Vorsitzende Stv. Lemke die öffentliche Sitzung wieder her.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen