Beschluss:

1.  Die 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bürgerhausareal“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten und ist mit dem des Bebauungsplans Nr. 93 identisch. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, der Wohnbebauung nördlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

2.  Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerhausareal“  ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung nördlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Ausgenommen ist das Gelände der IKK. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.

3.  Der städtebaulichen Entwurfsplanung zum Bürgerhausareal wird zugestimmt. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen.

4.  Dem Vorschlag der Verwaltung zur Vermarktung des Gesamtareals nach den Kriterien in dieser Vorlage wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Verwaltungsempfehlung zum Anteil des geförderten Wohnungsbaus in „mindestens 25 % geförderter, bzw. preisgeminderter Wohnungsbau“ geändert wird.

5.  Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Entwurfsplanung und der Vermarktungskriterien gemäß der Sitzungsvorlage ein Investorenvergabeverfahren vorzubereiten.“

 

 


Protokoll:

Die GAL-Fraktion beantragt, die Verwaltungsempfehlung zum Einheimischen-Modell zu streichen und die Verwaltungsempfehlung zum Anteil des geförderten Wohnungsbaus dahin gehend zu ändern, dass die Formulierung „ca. 25 %“ durch „mindestens 25 %“ ersetzt wird.

 

Der Antrag der GAL-Fraktion, die Verwaltungsempfehlung zum Einheimischen-Modell zu streichen, wird bei 3 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag der GAL-Fraktion, die Verwaltungsempfehlung zum Anteil des geförderten Wohnungsbaus in „mindestens 25 %“ zu ändern, wird einstimmig angenommen.

 

Anschließend wird über die Bestandteile des Beschlusses getrennt abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

zu 1.:  einstimmig angenommen

zu 2.:  einstimmig angenommen

zu 3.:  einstimmig angenommen

zu 4.:  angenommen bei 10 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen

zu 5.:  angenommen bei 11 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen