Sitzung: 29.11.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/149/2016
Beschluss:
„1 Gemäß
dem vorliegenden Antrag des Herrn Matthias Rüffer vom 08.11.2016 wird gemäß §
12 (2) BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen, mit dem an der südlichen
Robert-Koch-Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines
Wohngebäudes im Geschosswohnungsbau mit 11 Wohneinheiten geschaffen werden
soll.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 188 „Südliche Robert-Koch-Straße II“ ist
gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich am Haaner Krankenhaus, an der südlichen
Robert-Koch-Straße gegenüber dem Einmündungsbereich in die Flemingstraße. Der
Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 18, die nordwestlichen
Teile des Flurstückes 1939. Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Den Planungszielen entsprechend dieser
Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Der weiteren Planung ist der städtebauliche
Vorentwurf zugrunde zu legen.
3. Von
der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13a (2) Nr. 1
i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird
in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt.
4. Der
Anpassung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Südliche Robert-Koch-Straße“ im
Wege der Berichtigung (38. Änderung des Flächennutzungsplanes) wird zugestimmt.“
Protokoll:
Techn. Bgo. Alparslan berichtet von einer Mitteilung des Projektentwicklers, wonach dieser beabsichtige, im Gebäude Mietwohnungen im mittleren Preissegment zu errichten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen