Beschluss:

„1    Gemäß dem vorliegenden Antrag des Herrn Matthias Rüffer vom 08.11.2016 wird gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen, mit dem an der südlichen Robert-Koch-Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebäudes im Geschosswohnungsbau mit 11 Wohneinheiten geschaffen werden soll.

       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 188 „Südliche Robert-Koch-Straße II“ ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich am Haaner Krankenhaus, an der südlichen Robert-Koch-Straße gegenüber dem Einmündungsbereich in die Flemingstraße. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 18, die nordwestlichen Teile des Flurstückes 1939. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

2.    Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Der weiteren Planung ist der städtebauliche Vorentwurf zugrunde zu legen.

3.    Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt.

4.    Der Anpassung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Südliche Robert-Koch-Straße“ im Wege der Berichtigung (38. Änderung des Flächennutzungsplanes) wird zugestimmt.“

 

 


Protokoll:

Techn. Bgo. Alparslan berichtet von einer Mitteilung des Projektentwicklers, wonach dieser beabsichtige, im Gebäude Mietwohnungen im mittleren Preissegment zu errichten.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen