hier: Bericht über die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Offenlagebeschluss, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Haan hat am 29.11.2011 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 151 "August-Macke-Weg" gefasst. In derselben
Sitzung wurde den Planungszielen des Bebauungsplanes zugestimmt und
beschlossen, der weiteren Planung den Vorentwurf der Anlage 2.1 zu Grunde zu
legen (s. Anlage 1). Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Durch die Verwaltung wurden mit Schreiben vom 22.12.2011 die Träger
öffentliche Belange gemäß § 4 (1) BauGB auf der Grundlage der o.a.
Vorentwurfsplanung beteiligt. Des Weiteren fand am 02.02.2012 eine
Diskussionsveranstaltung für die Bürger gemäß § 3 (1) BauGB im Schulzentrum
Walder Straße statt.
2./ Ergebnisse der Beteiligungsverfahren nach §
3(1) und 4(1) BauGB
a) Anregungen der Bürger im Verfahren nach §
3 (1) BauGB
Das Protokoll der Bürgeranhörung sowie ein
Schreiben einer Bürgerin sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aus Datenschutzgründen
wurden die persönlichen Angaben geschwärzt. Die vorgebrachten Anregungen und
die Stellungnahme der Verwaltung sind der Anlage 3 zu entnehmen.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 22.12.2011 oder per Mail vom 02.01.2012 über das Planverfahren
informiert und Ihnen wurde die Möglichkeit zur Rückäußerung bis zum 10.02.2012
eingeräumt. Die durch die Träger öffentlicher Belange vorge-brachten Anregungen
mit der Stellungnahme der Verwaltung sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich durch die vorgebrachten
Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange keine
Entwurfsveränderungen ergeben haben.
3./ Bebauungsplanentwurf
Durch das Büro ASS Düsseldorf ist im Auftrag des Vorhabenträgers ein Bebauungsplanentwurf
und eine Entwurfsbegründung mit Stand vom 29.05.2012 (s. Anlage 5) erarbeitet
worden. Der Bebauungsplanentwurf basiert im Wesentlichen auf dem der Anlage 1
zu entnehmenden städtebaulichen Vorentwurf. Änderungen haben sich zum einen bei
dem im Bereich des WR-1.2 bei dem am August-Macke-Weg geplanten Gebäude (5WE)
ergeben, da hier nunmehr die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen ist und
aufgrund dessen die maximale Gebäudehöhe um 0,5m erhöht werden musste. Zum
anderen hat sich die Ausführung der Erschließungsstraße im Rahmen der
Feinabstimmung mit der Verwaltung verändert. Dies führt dazu, dass die im
Westen des Plangebietes bisher vorgesehenen 4 Parkplätze dort nicht mehr
angelegt werden können. Stattdessen werden 2 weitere Parkplätze im Bereich des
südöstlich geplanten Geschosswohnungsbaus angelegt und im Bebauungsplan
festgesetzt. Im Bereich der Planstraße werden somit 8 neue öffentliche Parkplätze
festgesetzt.
Ein Papierexemplar des Bebauungsplanentwurfes und seine Begründung incl.
der als Anlage beigefügten Gutachten werden den Sprechern der Fraktionen im
PlUA in einfacher Ausfertigung zugesendet.
Die Gutachten und der Bebauungsplanentwurf können ansonsten auch im
Ratsinformationssystem von allen eingesehen werden.
4./ Städtebauliche
Verträge
Zur Sicherung der
Planungsziele sind mit dem Vorhabenträger Städtebauliche Verträge abzuschließen.
Parallel zum Beschluss der öffentlichen Auslegung wird mit dem Vorhabenträger
ein Städtebaulicher Vertrag über die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen
und zur Übernahme der daraus resultierenden Planungskosten geschlossen. Zudem
wird über diesen Vertrag auch der in der Begründung zum Bebauungsplan
aufgeführte Stellplatzschlüssel von 2 Stellplätzen für die Eigenheime und 1,5
Stellplätzen je Wohneinheit im Geschosswohnungsbau gesichert. Der vorgenannte
Vertrag ist im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zu beschließen. Im weiteren
Verfahren sind vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan noch ein
Erschließungsvertrag und ein Folgekostenvertrag zu erarbeiten und
abzuschließen.
5./ Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 151 "August-Macke-Weg" einschließlich seiner
Begründung in der Fassung vom 29.05.2012 zuzustimmen und gemäß dem
Beschlusstext seine öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB zu beschließen.
Nach erfolgtem Beschluss wird der
Bebauungsplanentwurf mit seiner Begründung für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden von der
öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe einer Stellungnahme
gebeten. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie im Beteiligungsverfahren
vorgebrachten Anregungen werden geprüft und anschließend von der Verwaltung dem
Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den Satzungsbeschluss vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem Entwurf des Bauleitplans mit seiner Begründung in der Fassung vom 29.05.2012 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt in Haan-West. Es wird begrenzt im Westen von der Bebauung Thienhausener Straße 37-45, im Süden von der Bebauung Dürerstraße 94-98, im Osten von den Geschoßwohnungsbauten August-Macke-Weg 1und 2 sowie im Norden durch die Flächen des katholischen Friedhofs Thienhausen. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Der
beschlossene Planentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 mit der
Begründung vom 29.05.2012 ist gemäß § 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen."
Finanz. Auswirkung:
keine