Sachverhalt:

 

Bisheriges Verfahren

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 10.05.2011                den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“ gefasst und die Planungsziele beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Durchführung einer Bürgeranhörung nach § 3 Absatz 1 BauGB gefasst.

Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 (1) BauGB:

Die Bürgeranhörung fand am 03.04.2012 im Schulzentrum Walder Straße statt. Die vorgestellte Planung wurde begrüßt; Anregungen zur Planung wurden nicht vorgetragen. Die anonymisierte Niederschrift ist als Anlage A der Sitzungsvorlage beigefügt.

Unabhängig von den geplanten Inhalten der Planung wurden Anregungen zur Beschilderung, zur Sperrung von Wegeabschnitten für Kfz, zur Durchführung eines Winterdienstes und zur Beleuchtung der Wege vorgetragen. Diese Themen werden separat im Rahmen eines Anliegergesprächs der Verwaltung unter Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörde zusammen mit den Anliegern erörtert. Über das Ergebnis des Anliegergesprächs wird zu gegebener Zeit im Bau-, Vergabe-, Verkehrs-  und Feuerschutzausschuss berichtet werden.

 

Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, § 4 (1) BauGB:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden

und Naturschutzverbände wurden mit Schreiben vom 24.01.2012 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und Aussagen zu den voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert und um Stellungnahme und Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, gebeten. Die Ergebnisse sind der Anlage B zu entnehmen.

Anregungen zu Inhalten der Planung wurden nicht vorgebracht.

 

 

Entwurfserarbeitung

Aufbauend auf dem oben aufgeführten Beschluss hat die Verwaltung den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 172 erarbeitet. Die Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 172 sind der Anlage C zu entnehmen.

 

 

Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 172 „Grünzug Tenger“ gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen.

Nach erfolgter Beschlussfassung wird der Bebauungsplan auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB gebeten.

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden geprüft und anschließend von der Verwaltung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Dem Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung in der Fassung vom 21.05.2012 wird zugestimmt.

       Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich befindet sich in Unterhaan und umfasst die Flächen südlich und südwestlich der Tennisanlage Sombers bis zum Wäldchen nördlich des Heidewegs, die frühere Gaststätte Tenger mit den umgebenden Flurstücken, weitere Freiflächen östlich der früheren Gaststätte und westlich des Thienhauser Baches nach Süden bis zum Beginn der Wohnbaugrundstücke am Hülsberg.

       Der genaue beabsichtigte Plangeltungsbereich ist der in Anlage zur Sitzungsvorlage enthaltenen Zeichnung zu entnehmen.

2.    Der beschlossene Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.“

 

Finanz. Auswirkung:

keine