hier: Beschluss zur Beteiligung, § 4 (2) BauGB,
Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss des
Rates der Stadt Haan hat am 10.05.2011 den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“ gefasst und die Planungsziele
beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Durchführung einer
Bürgeranhörung nach § 3 Absatz 1 BauGB gefasst.
Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 (1)
BauGB:
Die Bürgeranhörung fand am 03.04.2012 im Schulzentrum Walder Straße
statt. Die vorgestellte Planung wurde begrüßt; Anregungen zur Planung wurden
nicht vorgetragen. Die anonymisierte Niederschrift ist als Anlage A der
Sitzungsvorlage beigefügt.
Unabhängig
von den geplanten Inhalten der Planung wurden Anregungen zur Beschilderung, zur
Sperrung von Wegeabschnitten für Kfz, zur Durchführung eines Winterdienstes und
zur Beleuchtung der Wege vorgetragen. Diese Themen werden separat im Rahmen
eines Anliegergesprächs der Verwaltung unter Einbeziehung der
Straßenverkehrsbehörde zusammen mit den Anliegern erörtert. Über das Ergebnis
des Anliegergesprächs wird zu gegebener Zeit im Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss berichtet werden.
Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange, § 4 (1) BauGB:
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden
und
Naturschutzverbände wurden mit Schreiben
vom 24.01.2012 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die
Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und Aussagen
zu den voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert und um
Stellungnahme und Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, gebeten. Die
Ergebnisse sind der Anlage B zu entnehmen.
Anregungen zu Inhalten der Planung
wurden nicht vorgebracht.
Entwurfserarbeitung
Aufbauend auf dem oben
aufgeführten Beschluss hat die Verwaltung den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr.
172 erarbeitet. Die Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 172
sind der Anlage C zu entnehmen.
Beschlussempfehlung und
weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 172 „Grünzug Tenger“ gemäß § 2 (1)
BauGB zu beschließen.
Nach erfolgter
Beschlussfassung wird der Bebauungsplan auf die Dauer eines Monats gemäß § 3
(2) BauGB öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und um Abgabe einer
Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB gebeten.
Die
im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken
werden geprüft und anschließend von der Verwaltung zur Beratung und
Entscheidung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem
Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung in der Fassung vom 21.05.2012 wird
zugestimmt.
Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich befindet sich in
Unterhaan und umfasst die Flächen südlich und südwestlich der Tennisanlage
Sombers bis zum Wäldchen nördlich des Heidewegs, die frühere Gaststätte Tenger
mit den umgebenden Flurstücken, weitere Freiflächen östlich der früheren
Gaststätte und westlich des Thienhauser Baches nach Süden bis zum Beginn der
Wohnbaugrundstücke am Hülsberg.
Der
genaue beabsichtigte Plangeltungsbereich ist der in Anlage zur Sitzungsvorlage
enthaltenen Zeichnung zu entnehmen.
2. Der
beschlossene Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt
Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist
gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.“
Finanz. Auswirkung:
keine