Betreff
Entscheidung über die Trägerschaft der im Wohngebiet "Hasenhaus" geplanten neuen Kindertageseinrichtung
Vorlage
51/084/2012
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Im Wohngebiet „Hasenhaus“ beabsichtigt ein Investor, eine dreigruppige Kindertageseinrichtung zu errichten. Mit der Maßnahme sollen weitere Betreuungsplätze für unter Dreijährige geschaffen werden.  Die dort entstehenden Betreuungsplätze für über Dreijährige schaffen die Möglichkeit, in anderen Einrichtungen vorhandene Betreuungsplätze für über Dreijährige in den U 3-Bereich umzuwandeln.

 

Die Maßnahme wurde in den vergangenen Monaten wiederholt im Jugendhilfeausschuss und im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2012 sowie über den Bebauungsplan Nr. 164 auch in andern politischen Gremien diskutiert. Als Ziel wurde die Inbetriebnahme zum 01.08.2013 (Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014) artikuliert.

 

Am 06.07.2012 stimmte der Investor eine Entwurfsplanung für die beabsichtigte Einrichtung beim Landesjugendamt bei Teilnahme der Verwaltung ab. Das Landesjugendamt nahm die Planung grundsätzlich positiv auf, Details bedurften einer Umplanung.

 

Die Angebotsstrukturen (Gruppentypen, Betreuungsumfang) im Detail bleiben der kommenden Jugendhilfeplanung und der Abstimmung mit dem künftigen Träger vorbehalten.

 

Auf eine Anfrage der Verwaltung - Schreiben vom 18.06.2012 - erklärten die Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann gGmbH mit Schreiben vom 19.06.2012 (Anlage 1) und der Caritasverband für den Kreis Mettmann e. V. mit Schreiben vom 21.06.2012 (Anlage 2), als Träger für die neue Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stehen.

 

Die Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann gGmbH betreibt nach Trägerwechsel seit 2008 (zuvor in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mettmann e.V.) in Haan drei Kindertageseinrichtungen (Am Bandenfeld 110, Bollenberger Busch 29 und Käthe-Kollwitz-Str. 1) mit aktuell 264 Betreuungsplätzen, davon 51 Betreuungsplätze für unter Dreijähre. In den Einrichtungen Bollenberger Busch 29 und Käthe-Kollwitz-Str. 1  werden insgesamt 21 integrative Betreuungsplätze angeboten, davon 1 Betreuungsplatz für unter Dreijährige. Die Kindertageseinrichtung Am Bandenfeld 110 wird seit dem 2009 als zertifiziertes Familienzentrum geführt.

 

Der Caritasverband für den Kreis Mettmann e.V. betreibt nach Trägerwechsel seit 2008 (zuvor in Trägerschaft des Kath. Kirchengemeindeverbandes Haan-Gruiten, davor Kath. Kirchengemeinde Gruiten) die Kindertageseinrichtung in der Düsselberger Str. 7 mit aktuell 70 Betreuungsplätzen, davon 18 Betreuungsplätze für unter Dreijährige. Die Einrichtung wird seit 2007 als zertifiziertes Familienzentrum geführt.

 

Beide Träger führen im Kreis Mettmann weitere Kindertageseinrichtungen.

 

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen hatte die Verwaltung Aufwand sowie Erträge ab 01.08.2013 für eine viergruppige Einrichtung eingeplant. Inzwischen erklärte der Investor auf Grund der Gesamtumstände, eine dreigruppige Einrichtung errichten zu wollen.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass der Netto-Aufwand (Summe der Kindpauschalen abzgl. Landeserstattung, abzgl. Elternbeiträge und Landeserstattung für beitragsfreies Jahr, einschl. Übernahme Trägeranteil und geschätzter nicht erstattungsfähiger Mietzins)   für die nunmehr beabsichtigte dreigruppige Einrichtung - vorbehaltlich der noch endgültig festzulegenden Betreuungsstrukturen - mit rd. 260.000 € / Jahr einzuschätzen ist. Beide Träger gehen davon aus (Erklärungen liegen als Mail vor), dass die Stadt den gesetzlichen Trägeranteil (9 % der Kindpauschalen) und den nicht durch den Landeszuschuss refinanzierten Mietzins übernimmt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Gewährung der öffentlichen Zuschüsse sind für beide Träger gleich.

 

Für die von der Stadt Haan zu leistende Ersteinrichtung / -ausstattung wird der Aufwand auf rd. 250.000 € geschätzt.  Zu dem Aufwand für die Ersteinrichtung / -ausstattung erklärt die Arbeiterwohlfahrt, als Träger der Einrichtung werde sie 10 % dieses Aufwands übernehmen.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass der Mietvertrag zwischen Träger und Investor / Eigentümer geschlossen wird. Zwischen Stadt Haan und Träger ist ein Trägervertrag zu schließen.

 

Der Verwaltung wird, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, zu den Haushaltsberatungen in 2013 Konkretisierungen zum Aufwand und den Erträgen vornehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung.

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhaltsdarstellung.