Betreff
Entscheidung über die Trägerschaft der im Wohngebiet "Hasenhaus" geplanten neuen Kindertageseinrichtung
Vorlage
51/084/2012/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Entscheidung über die Trägerschaft der im Wohngebiet „Hasenhaus“ geplanten neuen Kindertageseinrichtung legte die Verwaltung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.09.2012 die Vorlage Nr. 51/084/2012 vor.

 

In seiner Sitzung am 06.09.2012 vertagte er Jugendhilfeausschuss die Angelegenheit auf die Sitzung am 15.11.2012 und bat die Verwaltung, von den potentiellen Trägern konzeptionelle Ausführungen ergänzend einzuholen.

 

Mit Datum vom 24.10.2012 reichte der Caritasverband für den Kreis Mettmann e. V. eine konzeptionelle Unterlage ein, für die Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann gGmbH erfolgte dies unter dem 26.10.2012 (siehe Anlagen 1 und 2).

 

Beide potentielle Träger sind uneingeschränkt geeignet, auch diese geplante Einrichtung zu führen bzw. zu betreiben. Der wesentliche Unterschied besteht in der grundsätzlichen Ausrichtung der Träger als sog. „Tendenzbetriebe“.

 

Beide Träger bieten eine finanzielle Beteiligung in einem vergleichbaren Rahmen an.

 

Synergien sind dann als nachrangig zu betrachten, wenn es um die durch das Kinderbildungsgesetz geregelte Finanzierung der Einrichtung geht. Die an die Art der Betreuungsplätze orientierten Kindpauschalen werden unabhängig von dem tatsächlichen Aufwand gewährt.

 

Bei dem sich für die Stadt Haan zusätzlich abzeichnenden Aufwand als städtische Zuschüsse zur Übernahme des Trägeranteils sowie des nicht durch das Land refinanzierten Mietaufwands ist bei beiden Trägern von einer gleichen Höhe auszugehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die jetzt in Aussicht stehende Gruppenstruktur für die Trägerentscheidung keine maßgebliche Rolle spielen, da diese Strukturen über die jährliche Jugendhilfeplanung am Bedarf orientiert festzulegen sind.

 

 

Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass die geplante Einrichtung zum / im Kindergartenjahr 2013/2014 zur Verfügung stehen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt kann hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen gegenüber der Vorlage 51/084/2012 keine Konkretisierung erfolgen. Verbindlichkeiten bleiben der kommenden Jugendhilfeplanung (im Jugendhilfeausschuss am 14.02.2013) sowie der Vertragsgestaltung zwischen Träger und Vermieter vorbehalten. Die Verwaltung wird für den Haushaltsplan 2013 den Ertrag (Landeszuschuss) und Aufwand (gesetzlichen und städtischen Zuschuss) für die Zeit ab 01.08.2013 einplanen.

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung.

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt.