hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB,
Beschluss zur Beteiligung, § 4 (2) BauGB
Sachverhalt:
Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss des
Rates der Stadt Haan hat am 19.06.2012 den Aufstellungsbeschluss für den
Vorhabens bezogenen Bebauungsplan Nr. 148 „Ellscheider Straße / Nordstraße“ als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB gefasst
und die Planungsziele beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur
Durchführung einer Diskussionsveranstaltung nach § 3 Absatz 1 BauGB gefasst.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt vom 22.06.2012 ortsüblich bekannt gemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 (1) BauGB:
Die Diskussionsveranstaltung fand am 04.07.2012 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Die anonymisierte
Niederschrift ist als Anlage A der Sitzungsvorlage beigefügt.
Zu den Planungsinhalten wurden in der
Diskussionsveranstaltung keine Anregungen vorgetragen. Folgende Punkte wurden
darüber hinaus zur Sprache gebracht:
1./
Bei der Entwässerung des Vorhabensgrundstücks ist zu gewährleisten, dass kein
oberflächig abfließendes Regenwasser auf die nördlich angrenzenden, tiefer
gelegenen Grundstücke gelangt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die
Grundstücksentwässerung ist nach privat- und nachbarrechtlichen Regelungen
sicherzustellen und nachzuweisen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass
schädliche Auswirkungen auf Nachbargrundstücke vermieden werden.
2./
Die zur Grundstückserschließung vorgesehene Tiefgaragenzufahrt wird in
Verbindung mit dem nahe gelegenem Kreuzungsbereich und der prognostizierten
Verkehrszunahme auf der Ellscheider Straße kritisch bewertet.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Gegenüber
der heutigen Situation mit 40 Garagen werden zukünftig nur noch 25
Stellplätze erschlossen. Die Anbindung
an die öffentliche Verkehrsfläche erfolgt an gleicher Stelle. Insofern ist
davon auszugehen, dass sich die Situation in verkehrstechnischer Hinsicht
verbessert. 16 der insgesamt 25 geplanten Stellplätze sind dabei der
Wohnnutzung zugeordnet. Bei der vorgesehenen Wohnnutzung sowie aufgrund des
speziellen Angebots an Seniorenwohnungen sowie Wohnraum für Familien ist ein
entsprechend geringes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Verkehrstechnische
Probleme werden daher nicht erwartet.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, § 4 (1)
BauGB:
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden
und Naturschutzverbände wurden mit Schreiben vom 20.06.2012 über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung
des Gebietes in Betracht kommen, und Aussagen zu den voraussichtlichen
Auswirkungen der Planungen informiert und um Stellungnahme und Äußerung
gebeten. Die Ergebnisse sind der Anlage B zu entnehmen.
Folgende Anregungen zur Planung wurden
vorgebracht:
- Kreis
Mettmann
Zur
Absicherung der getroffenen immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen (hier:
Lärmpegelbereiche) ist eine schalltechnische Untersuchung anzufertigen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der
Bericht VL 6846-1 der Peutz Consult GmbH vom 27.01.2012 liegt in der Endfassung
vor und wird der Begründung beigefügt. Die Ergebnisse des Berichts sind
Grundlage für die immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen.
-
AGNU Haan
Es
wird angeregt, die Flachdächer der geplanten Bebauung extensiv zu begrünen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die
Anregung wird zur Kenntnis genommen und an den Vorhabensträger weiter geleitet.
Die
Berücksichtigung liegt im Ermessen des Vorhabensträgers; eine Verpflichtung zur
Dachbegrünung, etwa aus Gründen eines naturschutzrechtlichen
Kompensationserfordernis, kann hieraus nicht abgeleitet werden, da gemäß § 13a
(2) Nr. 4 BauGB Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder
zulässig gelten und zudem bereits die Bestandssituation des Grundstücks eine
nahezu vollständige Überbauung / Versiegelung aufweist.
Entwurfserarbeitung
Aufbauend auf dem oben aufgeführten
Beschluss hat das vom Vorhabensträger beauftragte Planungsbüro den Planentwurf
zum Bebauungsplan Nr. 148 erarbeitet. Die v. g. Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren wurden hierbei berücksichtigt. Die Festsetzungen und die
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 148 sind der Anlage C zu entnehmen.
Gleichzeitig mit der Erarbeitung des
Bebauungsplans wurde der Durchführungsvertrag als Teil des Vorhaben- und
Erschließungsplans erstellt. Dieser ist Bestandteil der zugehörigen Beratung im
nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.
Beschlussempfehlung und
weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, die
öffentliche Auslegung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans Nr. 148
„Ellscheider Straße / Nordstraße“ gemäß § 3 (2) BauGB zu beschließen.
Nach erfolgter Beschlussfassung wird der
Bebauungsplan auf die Dauer eines Monats nach
§ 3 (2) BauGB öffentlich
ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden gemäß § 4 (2) BauGB von der Auslegung informiert und um Abgabe einer
Stellungnahme gebeten.
Die
im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken
werden geprüft und anschließend von der Verwaltung zur Beratung und
Entscheidung über den Satzungsbeschluss vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem
Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung, jeweils in der Fassung vom
07.08.2012 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet umfasst das Eckgrundstück Ellscheider Straße / Nordstraße (Gemarkung
Haan, Flur 14, Flurstücke Nr. 212 teilweise, 323, 324), sowie einen Teil der
Verkehrsflä-che der Ellscheider Straße (Gemarkung Haan, Flur 15, Flurstück Nr.
274). Der genaue beabsichtigte Plangeltungsbereich ist der in Anlage zur
Sitzungsvorlage enthaltenen Zeichnung zu entnehmen.
2. Der beschlossene Planentwurf mit der
Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB
zu beteiligen.“
Finanz. Auswirkung:
keine