Betreff
Verkehrsführung Turnstraße / Martin-Luther-Straße
Vorlage
66/026/2012/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien hat der HFA die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Umstufung der Turn- und der Martin-Luther-Straße durchzuführen. Damit sollte den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben werden sich

 

  1. die infolge des Straßentauschs entstehenden Veränderungen von der Verwaltung erläutern zu lassen,
  2. ihre Fragen, Sorgen, Bedenken und Anregungen vorbringen zu können, und
  3. ein Votum an Politik und Verwaltung zu richten.

 

Die Veranstaltung fand am 28.08.2012 statt. Als Vertreter der Verwaltung erschienen

·       Frau Haase, Dezernentin Kreis Mettmann

·       Frau Siebert, Liegenschaftsamt Kreis Mettmann

·       Herr Hezel, Straßenverkehrsamt Kreis Mettmann

·       Herr Decken, Kreispolizeibehörde Mettmann

·       Herr vom Bovert, Bürgermeister Stadt Haan

·       Herr Mering, Tiefbauamt Stadt Haan

 

Die weitaus überwiegende Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger waren Anlieger der Martin-Luther- und der Ittertalstraße. Sie beklagten insbesondere den aus Ihrer Sicht extremen Zuwachs des Schwerlastverkehrs in und aus Richtung Solingen, der zudem als Durchgangsverkehr nicht auf die Haaner Straßen gehörte, den geplanten Wegfall der Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn der Martin-Luther-Straße (M-L-S), die fehlenden Querungsmöglichkeiten, sowie die Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h. Zudem befürchten sie wegen der beabsichtigten Veränderungen eine weitere Zunahme der Verkehrsmenge auf der zukünftigen Kreisstraße.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Diskussionspunkte kurz zusammengefasst.

 

Zuwachs der Verkehrsmenge

Der Kreis hat die Verkehrsmenge pro 24 Stunden auf der M-L-S am 22./23.08.2012 mit Hilfe eines automatischen Zählgerätes ermittelt. Insgesamt benutzten 6874 Fahrzeuge die M-L-S. Gegenüber der Zählung aus 2007 mit 5559 Fahrzeugen, bedeutet das einen Anstieg um ca. 23 %.

Der Anteil des Schwerlastverkehrs lässt sich mit diesem Gerät leider nur sehr schlecht abbilden. Es werden lediglich die Anzahl der passierenden Fahrzeuge und deren "Vorbeifahrtsdauer" registriert. Auf Grundlage dieser Daten bestimmt der Automat die Art des Fahrzeuges. Langsam fahrende Fahrzeuge werden somit als Lastzüge erkannt. Fehler in der Auswertung sind daher vorprogrammiert. Für die M-L-S wurde ein Schwerlastverkehrsanteil von 9,7 % festgehalten.

Zum Vergleich: Der Verkehrsentwicklungsplan weist für den Istzustand im Juni 2008 einen Anteil von nur 2,3 % für die Zeit von 15:00 – 18:00 Uhr aus. Die Zählung auf der Turnstraße hat für den gleichen Zeitraum einen Wert von 2,6 % ergeben. Der Schwerlastverkehrsanteil  auf der Kaiserstraße (hier wurde in der Zeit von 6:00 bis 20:00 Uhr gezählt), zwischen der M-L-S und der Königstraße, betrug ohne Busverkehr weniger als 1 %.

 

Durchgangsverkehr der Schwerlastfahrten aus der Ittertal- und der M-L-S heraushalten

Ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr ist aus Sicht der Verwaltung nicht mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar (vgl. Frage 4 in der Anlage 1).

 

Wegfall der Parkmöglichkeiten auf der Martin-Luther-Straße

Sollte die M-L-S zur Kreisstraße aufgestuft werden, entfallen zukünftig die Stellplätze auf der Fahrbahn. Dadurch kann sich der Fahrverkehr verstetigen, und das ständige Anfahren und Abbremsen entfällt.

Die Anwohner befürchten dagegen eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit, weil die Fahrzeuge vor den Parkern nicht mehr "eingebremst" werden.

 

Fehlende Querungsmöglichkeiten

Im Kurvenbereich der M-L-S wird eine Querungshilfe zwischen den beiden Tropfen des Fahrbahnteilers markiert. Darüber hinaus sind keine normgerechten Querungshilfen möglich. Die Anwohner fordern eine sichere Querungsmöglichkeit in Höhe des Kindergartens an der Bismarckstraße. Die Verwaltung sicherte den Bürgerinnen und Bürgern zu, diesen Punkt weiter im Fokus zu behalten. Die Kreispolizei wird das Querungsbedürfnis vor Ort ermitteln. Anschließend werden die rechtlich zulässigen Maßnahmen geprüft. Eine Alternative wäre gegebenenfalls die visuelle Einwirkung auf die Fahrzeugführer (Z. B. fest installierte Geschwindigkeitsanzeiger).

 

Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit

Wie bereits in der Sitzung des HFA am 26.06.2012 zugesagt, wurde die Problematik der Tempobeschränkung auf der Martin-Luther-Straße noch einmal überprüft. Die Verwaltung hat eine rechtlich mögliche und begründbare Alternative entwickelt, die eine durchgängige Tempobeschränkung auf 40 km/h, von der Einmündung Kaiserstraße bis zum Starenkasten auf der Ittertalstraße, erlaubt (vgl. Frage 3a in der Anlage 1). Die Anwohner haben sich jedoch an dem Abend trotz mehrfacher Nachfrage weder dafür, noch dagegen ausgesprochen.

 

 

Im Anschluss an die lebhafte und zum Teil emotional geführte Diskussion war es der Verwaltung nicht möglich von den Bürgerinnen und Bürgern ein einheitliches Votum zu erhalten, um dieses dann dem HFA zur Entscheidung vorzulegen. Die Anwesenden erklärten zwar sehr eindringlich ihre Bedenken, konnten sich aber nicht zu einem solchen Votum durchringen. Aus ihrer Sicht waren noch nicht alle Fragen abschließend geklärt. Daher hat die Verwaltung diese Fragestellungen zusammengefasst, und an den Landrat geleitet. Inzwischen liegt die Stellungnahme des Landrates vor, und ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.