Betreff
Verkehrsführung Turnstraße / Martin-Luther-Straße
Vorlage
66/026/2012
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Sachverhaltsdarstellung:

In stetiger Folge erreichen sowohl die Stadt Haan als auch die Kreisverwaltung Schreiben Haaner Bürger, welche die Verkehrssituation u. a. auf der lttertalstraße, der Martin-Luther- Straße und der Turnstraße bemängeln. Die Problematik im angegebenen Bereich stellt sich wie folgt dar:

 

Aus Richtung Solingen ist die lttertalstraße als Kreisstraße (K 5) bis zur Einmündung Turnstraße (K 5) / Martin-Luther-Straße ausgewiesen. Dort endet sie in dieser Fahrtrichtung, da die Turnstraße  als Einbahnstraße beschildert ist.

 

Aus nördlicher Richtung beginnt die K 5 (Turnstraße) an der Einmündung B 228 (Kaiserstraße) und mündet wiederum in die K5 (lttertalstraße).

 

 

Folgen:

Der überörtliche Verkehr aus Richtung Solingen wird zunächst über die lttertalstraße geführt und per Beschilderung "Wuppertal" in die Königgrätzer Straße geleitet. Im weiteren Verlauf erfolgt die Straßenführung über die Walder Straße wieder auf die Kaiserstraße (B 228). Der Straßenverlauf führt durch Tempo 30 Zonen an Wohngebieten und Schulen vorbei.

 

Der überörtliche Verkehr aus nord-östlicher Richtung (Wuppertal) wird per Beschilderung "Solingen" über die Turnstraße (K 5) zur Ittertalstraße (K 5) gelenkt. Auch hier befinden sich zu beiden Seiten der Turnstraße Wohnsiedlungen. Hinzu kommt der schlechte Straßenzustand und der zu geringe Querschnitt der Turnstraße. Dem Straßenquerschnitt Rechnung tragend wurde eine Tempo 30 Zone eingerichtet. Klassifizierte Straßen -wie hier die K 5- dürfen allerdings nach der StVO keine Tempo 30 Zonen enthalten.

 

 

Lösung:

Die gesamte bestehende Verkehrssituation wurde überdacht. Eine Nachfrage bei der Nachbarstadt Solingen ergab, dass diese keine Entlastung der hier betroffenen Straßen durch zukünftige Straßenbauprojekte auf Solinger Stadtgebiet in Aussicht stellt. Für die Anwohner / Nutzer bestimmter Wohn- und Gewerbegebiete der Stadteile Solingen Wald / Merscheid / Ohligs bietet die klassifizierte lttertalstraße die bestmögliche Anbindung für alle Kfz an das übergeordnete Straßennetz in Richtung Norden.

 

Um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung der zuvor beschriebenen Problematik zu entwickeln wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Kreispolizei, der überörtlichen Straßenverkehrsbehörde und der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, des Landesbetriebs Straßenbau und der Abteilung Straßenbau des Kreises Mettmann gebildet.

 

Die Arbeitsgruppe hat zunächst den Ausbaustandard sowie die Wegweisung der o. a. Straßen festgehalten und bewertet. Im ersten Schritt war die Verkehrsbelastung in Abhängigkeit der bestehenden überörtlichen Wegweisung zu ermitteln. Dazu wurde mit einem automatischen Zählgerät die Anzahl der Kraftfahrzeuge über einen Zeitraum von 24 Stunden an den genannten Straßen festgestellt. Ergänzend fanden an den Einmündungen Ittertalstraße / Königgrätzer Straße, Kaiserstraße / Turnstraße und Kaiserstraße / Martin-Luther-Straße Verkehrszählungen zu Spitzenzeiten statt, bei denen speziell die Knotenströme erfasst wurden.

 

Straße

Verkehrsbelastung über 24 Std.

 

 

Turnstraße

2614 Kfz

Königgrätzer Straße

1812 Kfz

Martin-Luther-Straße

5559 Kfz

 

 

Die Ergebnisse ließen im Vergleich mit anderen Kreisstraßen keine außergewöhnlichen Verkehrsbelastungen erkennen. Dennoch zeigte sich bereits bei der ersten Beobachtung der Straßen und ihrer Wegweisung, dass sowohl die Turnstraße als auch die Königgrätzer Straße/Walder Straße aufgrund ihres jeweiligen Ausbaustandards für die Aufnahme des überörtlichen Verkehrs ungeeignet sind.

 

Aufgrund der dargestellten Situation gibt die Arbeitsgruppe folgende Empfehlung:

·         Der Kreis Mettmann übergibt die Turnstraße als Gemeindestraße an die Stadt Haan.

  • Im Gegenzug wird die Martin-Luther-Straße zur Kreisstraße K 5 hochgestuft und in die Baulast des Kreises übernommen, so dass die Verbindung Ittertalstr. (K 5) / Kaiserstr. (B 228) nunmehr in beiden Fahrtrichtungen über eine klassifizierte Straße erfolgen kann.
  • Bei Befürwortung der neuen Verkehrsführung "Ittertal" wird diese in Absprache mit allen beteiligten Behörden (Arbeitsgruppe) detailliert erarbeitet. Dabei sollen (für die Martin-Luther-Straße) auch weitere Aspekte, wie eine neue Straßendecke, Änderung der Straßenmarkierung, Beseitigung der Stellplätze auf der Fahrbahn usw. berücksichtigt werden.
  • Bauliche Maßnahmen auf der Turnstraße kann die Stadt Haan im Anschluss an das Umstufungsverfahren in eigener Zuständigkeit planen und umsetzen.

 

So kann durch diese Maßnahmen mittelfristig eine Steigerung der Wohnqualität auf der Turnstraße und der Königgrätzer Straße erreicht werden.

Die Martin-Luther-Straße würde zukünftig geringfügig mehr Kfz-Verkehr aufnehmen müssen. Sie ist aber bereits heute unstrittig eine Hauptverkehrsstraße, und die Straßenquerschnitte sind in der Lage den Verkehr ordnungsgemäß abzuwickeln. Die vorhandene Tempobeschränkung auf 30 km/h würde aufgehoben, und das Parken auf der dann klassifizierten Straße nicht mehr zugelassen. Die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs hätte, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht, Priorität. Das ständige Anhalten und Anfahren, insbesondere vor den parkenden PKWs zw. der Jahn- und der Kirchstraße, entfiele. Gefährliche Fahrmanöver, wie das beschleunigte Passieren der abgestellten PKW, oder auch das Mitbenutzen des westlichen Gehweges durch die Fahrzeugführer, werden so vermieden. Die Maßnahme würde der Unfallverhütung dienen, den Lärmpegel senken und die Fußgänger besser schützen.

 

Um die derzeitige Lärmbelästigung der Anwohner spürbar zu verringern und gleichzeitig die Lebensdauer der Martin-Luther-Straße zu verlängern, empfiehlt die Verwaltung dringend die Fahrbahndecke zu erneuern. Der vorhandene Straßenoberflächenzustand ist zwar verkehrssicher, allerdings lassen die vielen Flicken und Aufbrüche insbesondere die leeren LKW-Anhänger lautstark "tanzen". Durch den Einbau einer ebenen Asphaltdecke könnte die Erhöhung der Verkehrsmenge und –geschwindigkeit kompensiert werden, so dass die Anwohner keiner unverhältnismäßigen Verkehrslärmbelastung ausgesetzt wären.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei einem Wechsel der Straßenbaulast, wie durch die Umstufung vorgesehen, bestimmt § 10 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), dass das Eigentum des bisherigen Trägers entschädigungslos auf das Eigentum des neuen Trägers der Straßenbaulast übergeht. Durch diese Maßnahme ergibt sich eine Wertveränderung aus dem Abgang von Anlagevermögen (Martin-Luther-Straße) in Höhe von 259.341,47 € (Stand 01.01.2011). Demgegenüber steht eine Auflösung von Sonderposten für Straßenanliegerbeiträge in Höhe 158.723,95 € (Stand 01.01.2011). Saldiert bleibt ein tatsächlicher Abgang für die Stadt Haan von 100.617,52 €. Durch den Übergang der Turnstraße zur Stadt Haan würde ein Zugang im Anlagevermögen in Höhe von rd. 137.000 € erfolgen. In Höhe von rd. 37.000 € ist ein Sonderposten aufgrund des Unterschiedsbetrages zwischen Martin-Luther-Str. und Turnstr zu bilden.

 

Allerdings müssen sich die Straßen in einem verkehrssicheren und ordnungsgemäß unterhaltenen Zustand befinden, was für die Turnstraße nur eingeschränkt zutrifft. Inzwischen hat der Landrat mitgeteilt, dass er in seinen Haushalt 2012 Mittel in Höhe von 250.000,- € als „Ausgleich für die unterlassene Instandhaltung“ der Turnstraße eingeplant hat. Der Betrag entspricht dem Instandhaltungsaufwand, den der Kreis in diesem Jahr aufbringen müsste, um die bestehenden Mängel zu beseitigen. Diese Gelder erhielte die Stadt Haan als Wertausgleich für unterlassene Instandhaltung.

Hiervon abzuziehen wären die Kosten für die Sanierung der Fahrbahndecke der Martin-Luther-Straße. Der erforderliche Betrag hängt in erster Linie von der Größe der zu bearbeitenden Fläche ab. Bei einer Komplettsanierung der Asphaltdecke vom Kreuzungsbereich Kaiserstraße bis zur Einmündung Turnstraße würden sich die 250.000,- € um ca. 63.000,- € reduzieren.

Sollten jedoch nur Teilbereiche saniert werden, verringern sich die Kosten entsprechend. Als grober Richtwert kann für die Fahrbahnsanierung ein Einheitspreis von ca. 22,50 €/m2 angesetzt werden. Danach kosten die Sanierungen in den Abschnitten zwischen:

 

-        Kaiserstraße und Kirchstraße                       ca. 19.700,- €

-        Kirchstraße und Jahnstraße                         ca. 16.600,- €

-        Jahnstraße und Beethovenstraße               ca. 20.200,- €

-        Beethovenstraße und Turnstraße                  ca. 6.600,- €

 

Die Martin-Luther-Straße befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Eine Deckensanierung ist allein aus diesem Grund nicht zwingend erforderlich. Die Verkehrslärmproblematik ist jedoch hinlänglich bekannt. Daher empfiehlt die Verwaltung die Fahrbahn im Zuge der Umstufung, von der Kirchstraße bis zur Mittelinsel oberhalb der Einmündung Beethovenstraße, zu sanieren. Die Kosten für die etwa 200 m lange Erneuerung betragen ca. 30.000,-  €.

 

 

Zukünftiger Ausbau der Turnstraße:

Durch die Umstufung erhält die Stadt Haan mit der Turnstraße einen dringenden Sanierungsfall. Gleichzeitig bietet sich ihr aber auch die Möglichkeit den gesamten Straßenraum umzugestalten. So können zum Beispiel die Gehwege verbreitert, die Fahrbahn umgebaut und mit Einbauten, Verengungen, Stellplätzen etc. versehen werden. Die Straße würde ihrem Charakter entsprechend ausgebaut, und der überregionale Verkehr heraus gehalten.

Bei der Finanzierung ist zu beachten, dass die Erneuerung der Fahrbahn ausschließlich zu Lasten der Stadt Haan geht. Anliegerbeiträge nach dem KAG können, im Gegensatz zum Ausbau der Gehwege, hierfür nicht erhoben werden. Selbst bei einem sparsamen Ausbau ist mit Kosten nicht unter ca. 250.000,- € zu rechnen. Dies entspricht exakt dem Betrag, den der Kreis der Stadt Haan als Ausgleich für die unterlassene Instandhaltung der Straße erstattet. Sollten aber auf der Martin-Luther-Straße zumindest Teilbereiche der Fahrbahndecke saniert werden, fehlen diese Mittel für den Ausbau der Turnstraße.

Um die Turnstraße vernünftig ausbauen zu können, muss die Stadt Haan also entweder zum heutigen Zeitpunkt auf die Deckensanierung in der Martin-Luther-Straße verzichten, oder Mittel in gleicher Höhe etatisieren. Unabhängig von der Umstufung ist die Fahrbahnoberfläche auf jeden Fall mittelfristig zu sanieren.

Hinzu kommt der städtische Eigenanteil für den Ausbau der Gehwege. Hier ist mit ca. 50 % der Herstellkosten zu rechnen. Diese Kosten sind jedoch nicht der Umstufung geschuldet, da die Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortsdurchfahrten ohnehin in der Baulast der Stadt liegen.

 

 

Fazit:

Aus Sicht aller Beteiligten sollte der Tausch jetzt zügig vorangetrieben werden. Ansonsten müsste der Kreis die Sanierung der Fahrbahnoberfläche der Turnstraße in Kürze in Angriff nehmen, weil die Verkehrssicherheit nicht mehr länger gewährleistet werden kann. Die hierfür erforderlichen Mittel gingen dann von den o. g. 250.000,- € ab. Mit jedem weiteren Zögern gehen der Stadt Haan Gelder verloren, zumal sich auch der Zustand der M-L-Straße stetig verschlechtert.

Aus Sicht der Straßenunterhaltung ist die Umstufung ebenfalls von Vorteil, weil nach dem Ausbau der Turnstraße die Unterhaltungskosten zunächst geringer sein werden, als die derzeit aufzubringenden Mittel für die Instandhaltung der M-L-Straße.

Werden die Straßen nicht getauscht, muss aus Sicht der Verwaltung auf der M-L-Straße dennoch mittelfristig eine Deckensanierung erfolgen.

 

 

Termin für die Umstufung:

Das Datum für die Umstufung wurde für den 01.11.2012 vereinbart. Zuvor müssen noch der Kreisausschuss und die Bezirksregierung Düsseldorf ihre Zustimmung erteilen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt dem Tausch der Martin-Luther-Straße an den Kreis im Gegenzug mit der Turnstraße an die Stadt Haan zu.