Sachverhalt:
Sachverhaltsdarstellung:
In stetiger Folge erreichen sowohl die Stadt Haan als auch die
Kreisverwaltung Schreiben Haaner Bürger, welche die Verkehrssituation u. a. auf
der lttertalstraße, der Martin-Luther- Straße und der Turnstraße bemängeln. Die
Problematik im angegebenen Bereich stellt sich wie folgt dar:
Aus Richtung Solingen ist die lttertalstraße als Kreisstraße (K 5) bis
zur Einmündung Turnstraße (K 5) / Martin-Luther-Straße ausgewiesen. Dort endet
sie in dieser Fahrtrichtung, da die Turnstraße
als Einbahnstraße beschildert ist.
Aus nördlicher Richtung beginnt die K 5 (Turnstraße) an der Einmündung B
228 (Kaiserstraße) und mündet wiederum in die K5 (lttertalstraße).
Folgen:
Der überörtliche Verkehr aus Richtung Solingen wird zunächst über die
lttertalstraße geführt und per Beschilderung "Wuppertal" in die
Königgrätzer Straße geleitet. Im weiteren Verlauf erfolgt die Straßenführung
über die Walder Straße wieder auf die Kaiserstraße (B 228). Der Straßenverlauf
führt durch Tempo 30 Zonen an Wohngebieten und Schulen vorbei.
Der überörtliche Verkehr aus nord-östlicher Richtung (Wuppertal) wird
per Beschilderung "Solingen" über die Turnstraße (K 5) zur
Ittertalstraße (K 5) gelenkt. Auch hier befinden sich zu beiden Seiten der
Turnstraße Wohnsiedlungen. Hinzu kommt der schlechte Straßenzustand und der zu
geringe Querschnitt der Turnstraße. Dem Straßenquerschnitt Rechnung tragend
wurde eine Tempo 30 Zone eingerichtet. Klassifizierte Straßen -wie hier die K
5- dürfen allerdings nach der StVO keine Tempo 30 Zonen enthalten.
Lösung:
Die gesamte bestehende Verkehrssituation wurde überdacht. Eine Nachfrage
bei der Nachbarstadt Solingen ergab, dass diese keine Entlastung der hier
betroffenen Straßen durch zukünftige Straßenbauprojekte auf Solinger
Stadtgebiet in Aussicht stellt. Für die Anwohner / Nutzer bestimmter Wohn- und
Gewerbegebiete der Stadteile Solingen Wald / Merscheid / Ohligs bietet die
klassifizierte lttertalstraße die bestmögliche Anbindung für alle Kfz an das
übergeordnete Straßennetz in Richtung Norden.
Um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung der zuvor
beschriebenen Problematik zu entwickeln wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus
Vertretern der Kreispolizei, der überörtlichen Straßenverkehrsbehörde und der
örtlichen Straßenverkehrsbehörde, des Landesbetriebs Straßenbau und der
Abteilung Straßenbau des Kreises Mettmann gebildet.
Die Arbeitsgruppe hat zunächst den Ausbaustandard sowie die Wegweisung
der o. a. Straßen festgehalten und bewertet. Im ersten Schritt war die
Verkehrsbelastung in Abhängigkeit der bestehenden überörtlichen Wegweisung zu
ermitteln. Dazu wurde mit einem automatischen Zählgerät die Anzahl der
Kraftfahrzeuge über einen Zeitraum von 24 Stunden an den genannten Straßen
festgestellt. Ergänzend fanden an den Einmündungen Ittertalstraße /
Königgrätzer Straße, Kaiserstraße / Turnstraße und Kaiserstraße /
Martin-Luther-Straße Verkehrszählungen zu Spitzenzeiten statt, bei denen
speziell die Knotenströme erfasst wurden.
Straße |
Verkehrsbelastung über 24 Std. |
|
|
Turnstraße |
2614 Kfz |
Königgrätzer Straße |
1812 Kfz |
Martin-Luther-Straße |
5559 Kfz |
Die Ergebnisse ließen im Vergleich mit anderen Kreisstraßen keine
außergewöhnlichen Verkehrsbelastungen erkennen. Dennoch zeigte sich bereits bei
der ersten Beobachtung der Straßen und ihrer Wegweisung, dass sowohl die
Turnstraße als auch die Königgrätzer Straße/Walder Straße aufgrund ihres
jeweiligen Ausbaustandards für die Aufnahme des überörtlichen Verkehrs
ungeeignet sind.
Aufgrund der dargestellten Situation gibt die Arbeitsgruppe folgende Empfehlung:
·
Der
Kreis Mettmann übergibt die Turnstraße als Gemeindestraße an die Stadt Haan.
- Im
Gegenzug wird die Martin-Luther-Straße zur Kreisstraße K 5 hochgestuft und
in die Baulast des Kreises übernommen, so dass die Verbindung Ittertalstr.
(K 5) / Kaiserstr. (B 228) nunmehr in beiden Fahrtrichtungen über eine
klassifizierte Straße erfolgen kann.
- Bei
Befürwortung der neuen Verkehrsführung "Ittertal" wird diese in
Absprache mit allen beteiligten Behörden (Arbeitsgruppe) detailliert
erarbeitet. Dabei sollen (für die Martin-Luther-Straße) auch weitere
Aspekte, wie eine neue Straßendecke, Änderung der Straßenmarkierung,
Beseitigung der Stellplätze auf der Fahrbahn usw. berücksichtigt werden.
- Bauliche
Maßnahmen auf der Turnstraße kann die Stadt Haan im Anschluss an das
Umstufungsverfahren in eigener Zuständigkeit planen und umsetzen.
So kann durch diese Maßnahmen mittelfristig eine Steigerung der
Wohnqualität auf der Turnstraße und der Königgrätzer Straße erreicht werden.
Die Martin-Luther-Straße würde zukünftig geringfügig mehr Kfz-Verkehr
aufnehmen müssen. Sie ist aber bereits heute unstrittig eine
Hauptverkehrsstraße, und die Straßenquerschnitte sind in der Lage den Verkehr
ordnungsgemäß abzuwickeln. Die vorhandene Tempobeschränkung auf 30 km/h würde
aufgehoben, und das Parken auf der dann klassifizierten Straße nicht mehr
zugelassen. Die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs hätte, wie es die
Straßenverkehrsordnung vorsieht, Priorität. Das ständige Anhalten und Anfahren,
insbesondere vor den parkenden PKWs zw. der Jahn- und der Kirchstraße,
entfiele. Gefährliche Fahrmanöver, wie das beschleunigte Passieren der
abgestellten PKW, oder auch das Mitbenutzen des westlichen Gehweges durch die
Fahrzeugführer, werden so vermieden. Die Maßnahme würde der Unfallverhütung
dienen, den Lärmpegel senken und die Fußgänger besser schützen.
Um die derzeitige Lärmbelästigung der Anwohner spürbar zu verringern und
gleichzeitig die Lebensdauer der Martin-Luther-Straße zu verlängern, empfiehlt
die Verwaltung dringend die Fahrbahndecke zu erneuern. Der vorhandene
Straßenoberflächenzustand ist zwar verkehrssicher, allerdings lassen die vielen
Flicken und Aufbrüche insbesondere die leeren LKW-Anhänger lautstark "tanzen".
Durch den Einbau einer ebenen Asphaltdecke könnte die Erhöhung der
Verkehrsmenge und –geschwindigkeit kompensiert werden, so dass die Anwohner
keiner unverhältnismäßigen Verkehrslärmbelastung ausgesetzt wären.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einem Wechsel der Straßenbaulast, wie durch die Umstufung
vorgesehen, bestimmt § 10 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), dass das Eigentum des bisherigen Trägers
entschädigungslos auf das Eigentum des neuen Trägers der Straßenbaulast übergeht.
Durch diese Maßnahme ergibt sich eine Wertveränderung aus dem Abgang von
Anlagevermögen (Martin-Luther-Straße) in Höhe von 259.341,47 € (Stand
01.01.2011). Demgegenüber steht eine Auflösung von Sonderposten für
Straßenanliegerbeiträge in Höhe 158.723,95 € (Stand 01.01.2011). Saldiert
bleibt ein tatsächlicher Abgang für die Stadt Haan von 100.617,52 €. Durch den
Übergang der Turnstraße zur Stadt Haan würde ein Zugang im Anlagevermögen in
Höhe von rd. 137.000 € erfolgen. In Höhe von rd. 37.000 € ist ein Sonderposten
aufgrund des Unterschiedsbetrages zwischen Martin-Luther-Str. und Turnstr zu
bilden.
Allerdings müssen sich die Straßen in einem verkehrssicheren und
ordnungsgemäß unterhaltenen Zustand befinden, was für die Turnstraße nur
eingeschränkt zutrifft. Inzwischen hat der Landrat mitgeteilt, dass er in
seinen Haushalt 2012 Mittel in Höhe von 250.000,- € als „Ausgleich für die
unterlassene Instandhaltung“ der Turnstraße eingeplant hat. Der Betrag
entspricht dem Instandhaltungsaufwand, den der Kreis in diesem Jahr aufbringen
müsste, um die bestehenden Mängel zu beseitigen. Diese Gelder erhielte die
Stadt Haan als Wertausgleich für unterlassene Instandhaltung.
Hiervon abzuziehen wären die Kosten für die
Sanierung der Fahrbahndecke der Martin-Luther-Straße. Der erforderliche Betrag
hängt in erster Linie von der Größe der zu bearbeitenden Fläche ab. Bei einer
Komplettsanierung der Asphaltdecke vom Kreuzungsbereich Kaiserstraße bis zur
Einmündung Turnstraße würden sich die 250.000,- € um ca. 63.000,- € reduzieren.
Sollten jedoch nur Teilbereiche saniert werden, verringern sich die
Kosten entsprechend. Als grober Richtwert kann für die Fahrbahnsanierung ein
Einheitspreis von ca. 22,50 €/m2 angesetzt werden. Danach kosten die
Sanierungen in den Abschnitten zwischen:
- Kaiserstraße
und Kirchstraße ca.
19.700,- €
- Kirchstraße
und Jahnstraße ca.
16.600,- €
- Jahnstraße
und Beethovenstraße ca.
20.200,- €
- Beethovenstraße und Turnstraße ca. 6.600,- €
Die
Martin-Luther-Straße befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Eine
Deckensanierung ist allein aus diesem Grund nicht zwingend erforderlich. Die
Verkehrslärmproblematik ist jedoch hinlänglich bekannt. Daher empfiehlt die
Verwaltung die Fahrbahn im Zuge der Umstufung, von der Kirchstraße bis zur
Mittelinsel oberhalb der Einmündung Beethovenstraße, zu sanieren. Die Kosten
für die etwa 200 m lange Erneuerung betragen ca. 30.000,- €.
Zukünftiger Ausbau der Turnstraße:
Durch die Umstufung erhält die Stadt Haan mit der Turnstraße einen
dringenden Sanierungsfall. Gleichzeitig bietet sich ihr aber auch die
Möglichkeit den gesamten Straßenraum umzugestalten. So können zum Beispiel die
Gehwege verbreitert, die Fahrbahn umgebaut und mit Einbauten, Verengungen,
Stellplätzen etc. versehen werden. Die Straße würde ihrem Charakter
entsprechend ausgebaut, und der überregionale Verkehr heraus gehalten.
Bei der Finanzierung ist zu beachten, dass die Erneuerung der Fahrbahn
ausschließlich zu Lasten der Stadt Haan geht. Anliegerbeiträge nach dem KAG
können, im Gegensatz zum Ausbau der Gehwege, hierfür nicht erhoben werden.
Selbst bei einem sparsamen Ausbau ist mit Kosten nicht unter ca. 250.000,- € zu
rechnen. Dies entspricht exakt dem Betrag, den der Kreis der Stadt Haan als
Ausgleich für die unterlassene Instandhaltung der Straße erstattet. Sollten
aber auf der Martin-Luther-Straße zumindest Teilbereiche der Fahrbahndecke
saniert werden, fehlen diese Mittel für den Ausbau der Turnstraße.
Um die Turnstraße vernünftig ausbauen zu können, muss die Stadt Haan
also entweder zum heutigen Zeitpunkt auf die Deckensanierung in der
Martin-Luther-Straße verzichten, oder Mittel in gleicher Höhe etatisieren.
Unabhängig von der Umstufung ist die Fahrbahnoberfläche auf jeden Fall
mittelfristig zu sanieren.
Hinzu kommt der städtische Eigenanteil für den Ausbau der Gehwege. Hier
ist mit ca. 50 % der Herstellkosten zu rechnen. Diese Kosten sind jedoch nicht
der Umstufung geschuldet, da die Gehwege innerhalb der geschlossenen
Ortsdurchfahrten ohnehin in der Baulast der Stadt liegen.
Fazit:
Aus Sicht aller Beteiligten sollte der Tausch jetzt zügig vorangetrieben
werden. Ansonsten müsste der Kreis die Sanierung der Fahrbahnoberfläche der
Turnstraße in Kürze in Angriff nehmen, weil die Verkehrssicherheit nicht mehr
länger gewährleistet werden kann. Die hierfür erforderlichen Mittel gingen dann
von den o. g. 250.000,- € ab. Mit jedem weiteren Zögern gehen der Stadt Haan
Gelder verloren, zumal sich auch der Zustand der M-L-Straße stetig
verschlechtert.
Aus Sicht der Straßenunterhaltung ist die Umstufung ebenfalls von
Vorteil, weil nach dem Ausbau der Turnstraße die Unterhaltungskosten zunächst
geringer sein werden, als die derzeit aufzubringenden Mittel für die
Instandhaltung der M-L-Straße.
Werden die Straßen nicht getauscht, muss aus Sicht der Verwaltung auf
der M-L-Straße dennoch mittelfristig eine Deckensanierung erfolgen.
Termin für die Umstufung:
Das Datum für die Umstufung wurde für den 01.11.2012 vereinbart. Zuvor
müssen noch der Kreisausschuss und die Bezirksregierung Düsseldorf ihre
Zustimmung erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt dem Tausch der Martin-Luther-Straße an den
Kreis im Gegenzug mit der Turnstraße an die Stadt Haan zu.