Sachverhalt:

 

1.     Bisheriges Verfahren / Ausgangssituation

Der Rat der Stadt Haan hat am 16.09.1983 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 115 und die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (s. Anlage1). Ziel des damaligen Aufstellungsbeschlusses war es, den vorhandenen Kreuzungspunkt durch umfassende Ausbaumaßnahmen leistungsfähiger zu gestalten, den vorhandenen Unfallschwerpunkt zu beseitigen und Baumöglichkeiten für die unmittelbar betroffenen Grundstücke zu schaffen. Hierzu fand am 16.2.1984 eine Bürgeranhörung statt. Der von der Verwaltung erarbeitete Planentwurf lag in der Zeit vom 27.08.1984 bis zum 28.09.1984 öffentlich aus (s. Anlage 2). Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden zahlreiche Bedenken gegen den Ausbau vorgebracht. Der offengelegte Planentwurf wurde vom Rat der Stadt Haan nicht zur Satzung beschlossen. Es wurden Bedenken gegen die Eingriffe in den Grundbesitz vorgebracht und ein flächensparender Ausbau (Mini-Ausbau) und eine Verampelung gefordert, welche auch ohne Bebauungsplan umsetzen waren. In den folgenden Jahren wurde eine weitere Ausbauplanung erarbeitet, welche durch die Zentralverwaltung des Landschaftsverbandes Köln genehmigt wurde und die Zustimmung aller beteiligten Behörden und Eigentümer fand. Diese Planung wurde jedoch nie umgesetzt, da im Rahmen der Planungen zum Frachtzentrum Wuppertal-Vohwinkel gemäß Beschluss des HFA vom 07.09.1994 der weitere Kreuzungsausbau auf Wunsch der Stadt Haan zurückgestellt wurde. Anfang 2000 wurde die Bushaltebucht in der südlichen Elberfelder Straße zu Gunsten der Anlage einer Rechtsabbiegespur nach Süden verlegt.

 

 

2.     Planungsanlass / Planungsziele

Der Kreuzungsbereich Polnische Mütze ist einer der am stärksten belastetsten Knotenpunkte im Stadtgebiet von Haan. Über ihn wird ein Großteil der Verkehre zur Autobahnauffahrt Haan-Ost abgewickelt. Neben Verkehren aus dem eigenen Stadtgebiet nimmt dieser Knotenpunkt auch erhebliche Verkehrsanteile aus den benachbarten Stadtgebieten von Mettmann, Erkrath, Wuppertal und Solingen auf. Zu den morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten kann der Verkehr daher heute nicht mehr problemlos abgeführt werden. Es bilden sich oft lange Rückstaus, die auch bis in die Zufahrtsbereiche der Autobahnauffahrt Haan-Ost hineinreichen.

 

Die Stadt Haan hat im Jahr 2004 mit den Planungen für den Technologiepark Haan/NRW im Bereich der Millrather Straße begonnen. Die hieraus resultierenden Verkehrsmengen werden zu wesentlichen Teilen über den Knotenpunkt Polnische Mütze zur Autobahnanschlussstelle Haan-Ost abgeführt. Aufgrund dessen wurde das Planungsbüro Runge + Küchler im Jahr 2004 mit der Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens beauftragt, in welchem unter anderem die Auswirkungen des Gewerbegebietes auf den Kreuzungspunkt Polnische Mütze zu bewerten waren. Es wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt "Polnische Mütze" gerade noch den Verkehr aus dem 1. Bauabschnitt aufnehmen kann, für die weitere Entwicklung des Gewerbegebietes jedoch der Umbau des Knotenpunktes zwingend erforderlich ist. Nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 162 (1. Bauabschnitt) im März 2008 wurden die Verkehrsbelastungen des Knotenpunktes im Rahmen der Planungen zum Verkehrsentwicklungsplan Haan im Juli 2008 erneut aufgenommen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden durch das Büro Runge + Küchler im Jahr 2010 Ausbauvarianten zum Knotenpunkt erarbeitet und bewertet, die Grundlage für den Umbau des Knotenpunktes sein sollten. Im August 2011 wurde der Aufstellungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan/NRW gefasst (Bebauungsplan Nr. 168). Es war beabsichtigt, in diesem Bereich die Europazentrale der Firma Johnson Controls mit einer Anzahl von 2.900 Arbeitsplätzen anzusiedeln. Aufgrund dessen wurde das Büro Runge + Küchler mit der Erarbeitung eines aktuellen Verkehrsgutachtens beauftragt, welches auch eine erneute Analyse und Bewertung des Knotenpunktes beinhaltete. Neben den Veränderungen in der Prognose ergaben sich bereits im Analysefall veränderte Bedingungen. Diese ergaben sich unter anderem aus der Eröffnung der Ortsumgehung Gruiten (K 20n) im Dezember 2009 und durch Verkehre aus dem 1. Bauabschnitt des Technologieparks Haan. So ist als Ergebnis aus dieser Untersuchung (März 2012) festzuhalten, dass der Knotenpunkt bereits zum heutigen Zeitpunkt keine ausreichende Verkehrsqualität mehr aufweist und somit nicht leistungsfähig ist. Im Prognosefall, d.h. unter Berücksichtigung der Verkehrserzeugung durch den 2. Bauabschnitt des Technologieparks sowie unter Berücksichtigung der im Verkehrsentwicklungsplan prognostizierten Verkehrsentwicklung für 2025, kann nur dann eine ausreichende Verkehrsqualität erreicht werden, wenn sowohl von der Gräfrather, als auch von der Gruitener Straße eine zweistreifige Knotenpunktüberfahrt gewährleistet werden kann. Die in 2010 erarbeiteten Ausbauvarianten für den Kreuzungspunkt können die prognostizierten, konzentrierten Verkehrsmengen aus dem 2. Bauabschnitt des Technologieparks hingegen nicht leistungsfähig abführen. Zwischenzeitlich hat die Firma Johnson Control ihr Ansiedlungsinteresse im Bereich des 2. Bauabschnittes aufgegeben. Die im Verkehrsgutachten von Runge + Küchler 2012 getroffenen Aussagen behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit. Aufbauend auf den Ergebnissen des Gutachtens vom März 2012 wurde die Firma Runge + Küchler mit der Erarbeitung eines Straßenvorentwurfes für den erforderlichen Umbau des Knotenpunktes "Polnische Mütze" beauftragt, der im August 2012 vorgelegt und mit dem Landesbetrieb Straßen bereits abgestimmt wurde.

 

Ziel der vorgelegten Planung ist es daher, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes das erforderliche Planungsrecht für den notwendigen Umbau des Knotenpunktes "Polnische Mütze" zu schaffen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der Knotenpunkt einen leistungsstarken und verkehrsgerechten Ausbau erhält, der dazu geeignet ist, die prognostizierten örtlichen und überörtlichen Verkehrsmengen mit einer ausreichenden Verkehrsqualität, mit einer hohen Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit langfristig abzuwickeln. Im Rahmen des Bebauungsplanes muss zudem durch die Festsetzung von Zu-und Ausfahrtverboten eine sichere Verkehrsführung gewährleistet werden. Des Weiteren ist im Rahmen der Planung die Betroffenheit der Anwohner vor Verkehrslärmimmissionen gemäß 16. BImSchV zu prüfen und zu bestimmen: Bei welchen Gebäuden haben die Eigentümer aufgrund der Verkehrslärmimmissionen einen grundsätzlichen Anspruch auf die Durchführung bzw. Prüfung von Lärmsanierungsmaßnahmen.

 

 

3.     Erforderliches Verfahren

Zur baurechtlichen Umsetzung des Kreuzungsausbaues ist entweder ein Planfeststellungsverfahren durch den Straßenbaulastträger durchzuführen oder ein die Planfeststellung ersetzenden Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund der meist längeren Planverfahren haben sich die Verwaltung der Stadt Haan und der Straßenbaulastträger darauf geeinigt, das erforderliche Baurecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen. Da das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 115 fast 30 Jahre zurückliegt, sich das Baurecht und die erforderlichen Planungserfordernisse erheblich geändert haben, hält die Verwaltung die Durchführung eines neuen Planverfahrens mit allen Beteiligungsschritten für zwingend geboten. Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung vor, einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 115 zu fassen. Eine Flächennutzungsplanänderung ist nicht mehr erforderlich, da entgegen der alten Planung nunmehr neben den Straßenverkehrsflächen keine weiteren Bebauungsmöglichkeiten gesichert werden sollen und der Bebauungsplan somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.

 

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Verwaltung in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau in 2013 die Entwurfsplanung zum Straßenumbau in Auftrag geben.

 

 

4.     Vorentwurf

Das Planungsbüro Runge + Küchler ist mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes zum Kreuzungsausbau beauftragt worden (s. Anlage 4). Aufbauend auf diesem Straßenvorentwurf hat die Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf incl. Begründung und Umweltbericht erarbeitet (s. Anlage 5 und 6). In der Begründung werden Anlass und Ziele, die Auswirkungen der Planung sowie die erarbeiteten Verkehrsgutachten und Planungsalternativen zusammenfassend dargestellt. In der Sitzung des Planungsausschusses wird das Planungsbüro Runge + Küchler das erarbeitete Verkehrsgutachten sowie die Vorentwurfsplanung im Detail vorstellen. Des Weiteren wird der Lärmgutachter die Ergebnisse des Immissionsgutachtens vorstellen. Die Gutachten, die Anlage zur Begründung sind, werden aufgrund ihres Umfanges nicht vervielfältigt. Sie sind aber dem Ratsinformationssystem zu entnehmen. Des Weiteren wird den Sprechern der Fraktionen im PlUA je ein maßstabsgerechter Papierabzug des Straßenvorentwurfes und des Bebauungsplanentwurfes übersandt.

 

 

5.     Finanzierung

Der Ausbau und die Finanzierung der geplanten Straßenbaumaßnahme zum Knotenpunkt "Polnische Mütze" erfolgt aufgrund der Straßenbaulast durch Straßen NRW und durch den Bund. Durch die Stadt Haan sind alle planungsrelevanten Kosten wie z.B. für Gutachten, die Entwurfsplanung und für die Bauleitplanung selbst zu tragen. Die hierzu erforderlichen Mittel wurden bereits im HH2012 berücksichtigt oder werden in den Haushalt2013 eingebracht.

 

Der erforderliche Grunderwerb erfolgt durch die Stadt Haan. Die hieraus resultierenden Kosten werden der Stadt Haan jedoch in Höhe des festgesetzten Verkehrswertes erstattet. Darüber hinausgehende Kosten müssen von der Stadt Haan selbst getragen werden.

 

Gemäß der Vorplanung des Büros Runge + Küchler belaufen sich die Ausbaukosten des Knotenpunktes nach einer ersten Grobschätzung auf 1.910.000 €. Hierin sind nicht die Kosten für Grunderwerb, Abrissarbeiten sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten.

 

 

 

6.     Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zu folgen und die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 zu beschließen. Nach der Beschlussfassung wird die Verwaltung die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligen und eine Bürgeranhörung durchführen.

 

Beschlussvorschlag:

 

"1.  Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 115 „Polnische Mütze“ gemäß § 2 (1) BauGB  aufzustellen, wird erneut gefasst.

Das Plangebiet liegt in Haan- Ost. Es umfasst überwiegend die Flächen der Millrather, Gräfrather und Elberfelder Straße im Bereich des Knotenpunktes "Polnische Mütze". Es wird im Norden begrenzt durch den Straßendamm über die ehemalige Korkenziehertrasse und im Osten durch die Autobahnauffahrt Haan-Ost, Westrampe. Im Süden endet das Plangebiet im Bereich der Bebauung Elberfelder Straße 158, im Westen im Bereich der Lagergebäude der Bebauung Elberfelder Straße 157.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.  Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung zu Grunde zu legen.

 

3.  Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanungen eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen, wobei über die Planung unterrichtet sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Die Planunterlagen werden zusätzlich für 2 Wochen öffentlich ausgelegt.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine