hier: Beschluss über die Planungsziele, Erneuter Aufstellungsbeschluss, § 2 (1) BauGB,
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 (1) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges
Verfahren / Ausgangssituation
Der Rat der Stadt Haan hat am 16.09.1983 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 115 und die 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen (s. Anlage1). Ziel des damaligen
Aufstellungsbeschlusses war es, den vorhandenen Kreuzungspunkt durch umfassende
Ausbaumaßnahmen leistungsfähiger zu gestalten, den vorhandenen
Unfallschwerpunkt zu beseitigen und Baumöglichkeiten für die unmittelbar
betroffenen Grundstücke zu schaffen. Hierzu fand am 16.2.1984 eine
Bürgeranhörung statt. Der von der Verwaltung erarbeitete Planentwurf lag in der
Zeit vom 27.08.1984 bis zum 28.09.1984 öffentlich aus (s. Anlage 2). Im Rahmen
der öffentlichen Auslegung wurden zahlreiche Bedenken gegen den Ausbau vorgebracht.
Der offengelegte Planentwurf wurde vom Rat der Stadt Haan nicht zur Satzung
beschlossen. Es wurden Bedenken gegen die Eingriffe in den Grundbesitz vorgebracht
und ein flächensparender Ausbau (Mini-Ausbau) und eine Verampelung gefordert,
welche auch ohne Bebauungsplan umsetzen waren. In den folgenden Jahren wurde
eine weitere Ausbauplanung erarbeitet, welche durch die Zentralverwaltung des
Landschaftsverbandes Köln genehmigt wurde und die Zustimmung aller beteiligten
Behörden und Eigentümer fand. Diese Planung wurde jedoch nie umgesetzt, da im
Rahmen der Planungen zum Frachtzentrum Wuppertal-Vohwinkel gemäß Beschluss des
HFA vom 07.09.1994 der weitere Kreuzungsausbau auf Wunsch der Stadt Haan
zurückgestellt wurde. Anfang 2000 wurde die Bushaltebucht in der südlichen
Elberfelder Straße zu Gunsten der Anlage einer Rechtsabbiegespur nach Süden verlegt.
2. Planungsanlass
/ Planungsziele
Der Kreuzungsbereich Polnische Mütze ist einer der am stärksten
belastetsten Knotenpunkte im Stadtgebiet von Haan. Über ihn wird ein Großteil
der Verkehre zur Autobahnauffahrt Haan-Ost abgewickelt. Neben Verkehren aus dem
eigenen Stadtgebiet nimmt dieser Knotenpunkt auch erhebliche Verkehrsanteile
aus den benachbarten Stadtgebieten von Mettmann, Erkrath, Wuppertal und
Solingen auf. Zu den morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten kann der
Verkehr daher heute nicht mehr problemlos abgeführt werden. Es bilden sich oft
lange Rückstaus, die auch bis in die Zufahrtsbereiche der Autobahnauffahrt
Haan-Ost hineinreichen.
Die Stadt Haan hat im Jahr 2004 mit den Planungen für den Technologiepark
Haan/NRW im Bereich der Millrather Straße begonnen. Die hieraus resultierenden
Verkehrsmengen werden zu wesentlichen Teilen über den Knotenpunkt Polnische
Mütze zur Autobahnanschlussstelle Haan-Ost abgeführt. Aufgrund dessen wurde das
Planungsbüro Runge + Küchler im Jahr 2004 mit der Erarbeitung eines
Verkehrsgutachtens beauftragt, in welchem unter anderem die Auswirkungen des Gewerbegebietes
auf den Kreuzungspunkt Polnische Mütze zu bewerten waren. Es wurde
festgestellt, dass der Knotenpunkt "Polnische Mütze" gerade noch den
Verkehr aus dem 1. Bauabschnitt aufnehmen kann, für die weitere Entwicklung des
Gewerbegebietes jedoch der Umbau des Knotenpunktes zwingend erforderlich ist.
Nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 162 (1. Bauabschnitt) im März 2008
wurden die Verkehrsbelastungen des Knotenpunktes im Rahmen der Planungen zum
Verkehrsentwicklungsplan Haan im Juli 2008 erneut aufgenommen. Aufbauend auf
diesen Ergebnissen wurden durch das Büro Runge + Küchler im Jahr 2010
Ausbauvarianten zum Knotenpunkt erarbeitet und bewertet, die Grundlage für den
Umbau des Knotenpunktes sein sollten. Im August 2011 wurde der Aufstellungsbeschluss
für den 2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan/NRW gefasst (Bebauungsplan
Nr. 168). Es war beabsichtigt, in diesem Bereich die Europazentrale der Firma
Johnson Controls mit einer Anzahl von 2.900 Arbeitsplätzen anzusiedeln.
Aufgrund dessen wurde das Büro Runge + Küchler mit der Erarbeitung eines aktuellen
Verkehrsgutachtens beauftragt, welches auch eine erneute Analyse und Bewertung
des Knotenpunktes beinhaltete. Neben den Veränderungen in der Prognose ergaben
sich bereits im Analysefall veränderte Bedingungen. Diese ergaben sich unter
anderem aus der Eröffnung der Ortsumgehung Gruiten (K 20n) im Dezember 2009 und
durch Verkehre aus dem 1. Bauabschnitt des Technologieparks Haan. So ist als
Ergebnis aus dieser Untersuchung (März 2012) festzuhalten, dass der Knotenpunkt
bereits zum heutigen Zeitpunkt keine ausreichende Verkehrsqualität mehr
aufweist und somit nicht leistungsfähig ist. Im Prognosefall, d.h. unter
Berücksichtigung der Verkehrserzeugung durch den 2. Bauabschnitt des
Technologieparks sowie unter Berücksichtigung der im Verkehrsentwicklungsplan
prognostizierten Verkehrsentwicklung für 2025, kann nur dann eine ausreichende
Verkehrsqualität erreicht werden, wenn sowohl von der Gräfrather, als auch von
der Gruitener Straße eine zweistreifige Knotenpunktüberfahrt gewährleistet
werden kann. Die in 2010 erarbeiteten Ausbauvarianten für den Kreuzungspunkt
können die prognostizierten, konzentrierten Verkehrsmengen aus dem 2.
Bauabschnitt des Technologieparks hingegen nicht leistungsfähig abführen.
Zwischenzeitlich hat die Firma Johnson Control ihr Ansiedlungsinteresse im
Bereich des 2. Bauabschnittes aufgegeben. Die im Verkehrsgutachten von Runge +
Küchler 2012 getroffenen Aussagen behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit.
Aufbauend auf den Ergebnissen des Gutachtens vom März 2012 wurde die Firma
Runge + Küchler mit der Erarbeitung eines Straßenvorentwurfes für den erforderlichen
Umbau des Knotenpunktes "Polnische Mütze" beauftragt, der im August
2012 vorgelegt und mit dem Landesbetrieb Straßen bereits abgestimmt wurde.
Ziel der vorgelegten Planung ist es daher, durch die Aufstellung eines
Bebauungsplanes das erforderliche Planungsrecht für den notwendigen Umbau des
Knotenpunktes "Polnische Mütze" zu schaffen. Hierdurch soll
gewährleistet werden, dass der Knotenpunkt einen leistungsstarken und
verkehrsgerechten Ausbau erhält, der dazu geeignet ist, die prognostizierten örtlichen
und überörtlichen Verkehrsmengen mit einer ausreichenden Verkehrsqualität, mit
einer hohen Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit langfristig abzuwickeln.
Im Rahmen des Bebauungsplanes muss zudem durch die Festsetzung von Zu-und
Ausfahrtverboten eine sichere Verkehrsführung gewährleistet werden. Des
Weiteren ist im Rahmen der Planung die Betroffenheit der Anwohner vor
Verkehrslärmimmissionen gemäß 16. BImSchV zu prüfen und zu bestimmen: Bei
welchen Gebäuden haben die Eigentümer aufgrund der Verkehrslärmimmissionen
einen grundsätzlichen Anspruch auf die Durchführung bzw. Prüfung von
Lärmsanierungsmaßnahmen.
3. Erforderliches
Verfahren
Zur baurechtlichen Umsetzung des
Kreuzungsausbaues ist entweder ein Planfeststellungsverfahren durch den Straßenbaulastträger
durchzuführen oder ein die Planfeststellung ersetzenden Bebauungsplan
aufzustellen. Aufgrund der meist längeren Planverfahren haben sich die
Verwaltung der Stadt Haan und der Straßenbaulastträger darauf geeinigt, das
erforderliche Baurecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.
Da das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 115 fast 30 Jahre
zurückliegt, sich das Baurecht und die erforderlichen Planungserfordernisse
erheblich geändert haben, hält die Verwaltung die Durchführung eines neuen
Planverfahrens mit allen Beteiligungsschritten für zwingend geboten. Aufgrund
dessen schlägt die Verwaltung vor, einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 115 zu fassen. Eine Flächennutzungsplanänderung ist nicht mehr
erforderlich, da entgegen der alten Planung nunmehr neben den
Straßenverkehrsflächen keine weiteren Bebauungsmöglichkeiten gesichert werden
sollen und der Bebauungsplan somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Verwaltung in
Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau in 2013 die Entwurfsplanung zum
Straßenumbau in Auftrag geben.
4. Vorentwurf
Das Planungsbüro Runge + Küchler ist mit der
Erarbeitung eines Vorentwurfes zum Kreuzungsausbau beauftragt worden (s. Anlage
4). Aufbauend auf diesem Straßenvorentwurf hat die Verwaltung einen
Bebauungsplanvorentwurf incl. Begründung und Umweltbericht erarbeitet (s.
Anlage 5 und 6). In der Begründung werden Anlass und Ziele, die Auswirkungen
der Planung sowie die erarbeiteten Verkehrsgutachten und Planungsalternativen
zusammenfassend dargestellt. In der Sitzung des Planungsausschusses wird das
Planungsbüro Runge + Küchler das erarbeitete Verkehrsgutachten sowie die
Vorentwurfsplanung im Detail vorstellen. Des Weiteren wird der Lärmgutachter
die Ergebnisse des Immissionsgutachtens vorstellen. Die Gutachten, die Anlage
zur Begründung sind, werden aufgrund ihres Umfanges nicht vervielfältigt. Sie
sind aber dem Ratsinformationssystem zu entnehmen. Des Weiteren wird den
Sprechern der Fraktionen im PlUA je ein maßstabsgerechter Papierabzug des
Straßenvorentwurfes und des Bebauungsplanentwurfes übersandt.
5.
Finanzierung
Der Ausbau und die Finanzierung der geplanten Straßenbaumaßnahme zum Knotenpunkt
"Polnische Mütze" erfolgt aufgrund der Straßenbaulast durch Straßen
NRW und durch den Bund. Durch die Stadt Haan sind alle planungsrelevanten
Kosten wie z.B. für Gutachten, die Entwurfsplanung und für die Bauleitplanung
selbst zu tragen. Die hierzu erforderlichen Mittel wurden bereits im HH2012
berücksichtigt oder werden in den Haushalt2013 eingebracht.
Der erforderliche Grunderwerb erfolgt durch die Stadt Haan. Die hieraus
resultierenden Kosten werden der Stadt Haan jedoch in Höhe des festgesetzten
Verkehrswertes erstattet. Darüber hinausgehende Kosten müssen von der Stadt
Haan selbst getragen werden.
Gemäß der Vorplanung des Büros Runge + Küchler belaufen sich die
Ausbaukosten des Knotenpunktes nach einer ersten Grobschätzung auf 1.910.000 €.
Hierin sind nicht die Kosten für Grunderwerb, Abrissarbeiten sowie für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten.
6.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zu folgen und die
erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 zu beschließen. Nach der
Beschlussfassung wird die Verwaltung die betroffenen Träger öffentlicher
Belange beteiligen und eine Bürgeranhörung durchführen.
Beschlussvorschlag:
"1. Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 115 „Polnische
Mütze“ gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen,
wird erneut gefasst.
Das Plangebiet liegt in Haan- Ost. Es
umfasst überwiegend die Flächen der Millrather, Gräfrather und Elberfelder
Straße im Bereich des Knotenpunktes "Polnische Mütze". Es wird im
Norden begrenzt durch den Straßendamm über die ehemalige Korkenziehertrasse und
im Osten durch die Autobahnauffahrt Haan-Ost, Westrampe. Im Süden endet das
Plangebiet im Bereich der Bebauung Elberfelder Straße 158, im Westen im Bereich
der Lagergebäude der Bebauung Elberfelder Straße 157.
Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Den Planungszielen entsprechend dieser
Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zur
Aufstellung der Bauleitplanung zu Grunde zu legen.
3. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanungen eine
Diskussionsveranstaltung durchzuführen, wobei über die Planung unterrichtet
sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Die Planunterlagen
werden zusätzlich für 2 Wochen öffentlich ausgelegt.“
Finanz. Auswirkung:
keine